Wirtschaft

Produktrückruf im August 2025: Zurückgerufenes Eis am Stiel "nicht für menschlichen Verzehr geeignet"

Ein erfrischendes Eis am Stiel ist für viele die perfekte Abkühlung an heißen Sommertagen - im August 2025 wird jedoch eine bestimmte Eiscremesorte zurückgerufen. Bild: Adobe Stock / Diana Taliun

  • Artikel teilen:
  • Produktrückruf im Sommer 2025 bei Mäc Geiz und Pfennigpfeiffer
  • Eis am Stiel "Summer Pops" wegen beunruhigender Produkteigenschaften zurückgerufen
  • Zurückgerufene Eiscreme "nicht für den menschlichen Verzehr geeignet"

Wenn die Temperaturen im Hochsommer immer weiter in die Höhe klettern, tut Abkühlung Not - eine wohlschmeckende Abkühlung in Gestalt von Eiscreme ist dann ein beliebter Ausweg aus der Hitze-Plage. Allerdings sollten Verbraucherinnen und Verbraucher im August 2025 besonders genau hinschauen, welches Eis genascht wird - ein bestimmtes Produkt wird nämlich nach Qualitätskontrollen als "nicht für den menschlichen Verzehr geeignet" eingestuft und deshalb in mehreren Bundesländern zurückgerufen.

Bitte beachten Sie auch folgende Rückrufe und Verbraucherwarnungen:

Bei Mäc Geiz und Pfennigpfeiffer verkauft: Eiscreme "Summer Pops" zurückgerufen

Verkauft wurde die Eiscreme "Summer Pops" in der 80-Gramm-Packung dem Produktrückruf von "lebensmittelwarnung.de" zufolge in Filialen von Mäc Geiz und Pfennigpfeiffer in den Bundesländern Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Eis am Stiel "nicht für menschlichen Verzehr geeignet" - Eiscreme kann Gesundheitsrisiko darstellen

Das Produkt, das in den Niederlanden von der Firma Becky's B.V. in Amsterdam produziert wurde, trägt das Mindesthaltbarkeitsdatum 07.05.2026 sowie die Chargen-Kennzeichnung LIP0524B. Wie der von Mäc Geiz veröffentlichten Mittelung zu entnehmen ist, wurden "im Rahmen einer sensorischen Untersuchung" Produkteigenschaften festgestellt, die nahelegen, "dass der Artikel nicht für den menschlichen Verzehr geeignet ist". Kundinnen und Kunden, die das "Summer Pops"-Eis bei Mäc Geiz oder Pfennigpfeiffer gekauft haben, werden deshalb dringend gebeten, den Sommer-Snack keinesfalls zu verzehren, "da nicht ausgeschlossen werden kann, dass von dem Produkt ein Gesundheitsrisiko ausgeht".

Eiscreme bitte nicht essen! Mäc Geiz und Pfennigpfeiffer erstatten Kaufpreis zurück

Um einer Gesundheitsgefahr aus dem Weg zu gehen, werden Verbraucherinnen und Verbraucher gebeten, das "Summer Pops"-Eis in die Filiale von Mäc Geiz oder Pfenningpfeiffer zurückzubringen, wo das zurückgerufene Produkt erworben wurde. Der Kaufpreis für die Eiscreme werde auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet.

Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.

/news.de

Themen

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.