Wirtschaft

Frauenbeauftragte Gehalt aktuell 2025: Warum verdienen Frauenbeauftragte so viel?

Geld Bild: Adobe Stock / RomanR

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Das mittlere Einkommen von Frauenbeauftragten in Deutschland liegt aktuell bei 5.726 Euro. Das zeigen Daten der Bundesagentur für Arbeit auf Basis der Sozialversicherungsmeldungen.
Die Statistik gibt auch über weitere Gehaltsunterschiede Auskunft. So verdient ein Viertel aller Frauenbeauftragten weniger als 4.658 Euro, ein weiteres Viertel dagegen mehr als 7.012 Euro.
Als Datengrundlage haben wir die Rubrik "Betriebsinterne Wahlämter - Experte" aus den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit verwendet. Es handelt sich also um eine Tätigkeit, für die üblicherweise ein Master-Abschluss oder eine besondere Spezialisierung nötig ist. In der Systematik der Bundesagentur für Arbeit wird das als Experten-Niveau bezeichnet.

Was verdienen Frauenbeauftragte netto im Monat?

Das Nettogehalt wird von einer Vielzahl von Faktoren beeinträchtigt. So können Aufwendungen für den Weg zur Arbeit abgesetzt werden, aber auch Spenden, Vereinsbeiträge oder die Kirchensteuer. Das senkt die Steuerlast. Wer Kinder hat, muss weniger Steuern zahlen, bei Verheirateten spielt außerdem die Steuerklasse eine Rolle. Auch die Höhe der Krankenkassenbeiträge ist unterschiedlich hoch.
In unserer Beispielrechnung berechnen wir die Steuerlast für die Steuerklassen I und IV, also für Alleinstehende oder Paare, die beide die gleiche Steuerklasse gewählt haben. Außerdem berücksichtigen wir keine Ausgaben wie Pendlerpauschale, Spenden oder Kirchensteuern.
Bei einem Einkommen von 5.726 Euro, dem mittleren Einkommen in diesem Beruf, fallen für den Arbeitnehmer monatlich Sozialabgaben in Höhe von rund 1.202 Euro an, was rund 21 Prozent entspricht. Ähnlich viel muss auch der Arbeitgeber aufbringen.
Hinzu kommen Steuern in Höhe von rund 1.040 Euro, sodass am Ende 3.484 Euro netto bleiben. Oft wird es sogar mehr sein, weil verschiedene Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden können.

Was verdienen Genderwissenschaftlerinnen?

Alternativ können Beschäftigte den Beruf als Genderwissenschaftlerin wählen (offiziell: "Soziologie - Experte"). Eine Genderwissenschaftlerin verdient mit 5.141 Euro im Schnitt 585 Euro weniger als eine Frauenbeauftragte. Ein Viertel der Genderwissenschaftlerinnen verdient weniger als 4.232 Euro, ein Viertel mehr als 6.276 Euro. Bei Frauenbeauftragten liegen diese Werte bei 4.658 und 7.012 Euro.

Wie viele Frauenbeauftragte gibt es in Deutschland?

Die Angaben zum Entgelt basiert auf den von den Arbeitgebern gezahlten Sozialversicherungsabgaben. Demnach gab es 7.637 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Frauenbeauftragte, die in Vollzeit arbeiten. Teilzeitkräfte gehen nicht in die Statistik ein, da ihr Einkommen nicht mit dem von Vollzeitbeschäftigten vergleichbar ist. Genauso bleiben Selbständige und Beamte außen vor.
Im Beruf des Genderwissenschaftlerin arbeiten nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit aktuell 1.690 Beschäftigte in Vollzeit.
Daneben kann es weiter Beschäftigte mit ähnlichen Aufgaben geben, hinzu kommen Teilzeitbeschäftigte.

Warum verdienen Frauenbeauftragte so viel?

Auch auf dem Arbeitsmarkt gilt, dass Berufe oft besser bezahlt werden, wenn es sich für die Unternehmen lohnt mehr zu bezahlen. Beispielsweise weil sie sonst nicht genug Personal finden würden oder weil die Qualifikation eine große Rolle spielt und "billigeres", aber schlechter arbeitendes Personal mehr Geld kosten als einsparen würde.
Obwohl der Arbeitsmarkt teilweise ähnlich funktioniert wie beispielsweise ein Aktienmarkt, gibt es einige Unterschiede zu anderen Märkten. Etwa, weil Gehälter oft in Tarifverträgen festgelegt werden. Dabei spielen auch Traditionen oder Gerechtigkeitsüberlegungen eine Rolle.

Auf welchen Daten basiert die Auswertung zum Einkommen von Frauenbeauftragten?

Die Daten zu den Entgeltbeträgen und zur Mitarbeiterzahl basieren auf den Sozialversicherungsmeldungen der Arbeitgeber und werden uns von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt.
Aus diesem Grund sind die Einkommen von Selbstständigen oder Beamten nicht Daten erfasst, denn diese Berufsgruppen zahlen keine Beträge zur Sozialversicherung.

Wie aussagekräftig sind die Angaben zur Qualifikation?

Die von uns verwendeten Daten der Bundesagentur für Arbeit identifizieren jeden Beruf anhand einer fünfstelligen Nummer. Die ersten vier Stellen gegen die Tätigkeit an. 2923 steht dabei für Berufe in der Fleischverarbeitung. Die fünfte Stelle gibt Auskunft über die Ausbildung. Die 1 kennzeichnet Helferberufe, die 2 Fachkräfte, die 3 Spezialisten und 4 für Experten. Die 29232 ergibt deshalb eine Fachkraft in der Fleischverarbeitung, also einen Metzger oder Fleischer. Dabei ist der üblicherweise nötige Bildungsabschluss ein guter Indikator. Für Helfertätigkeiten ist keine Ausbildung nötig, bei Fachkraft-Stellen wird oft eine duale Ausbildung verlangt und für Spezialisten ein Meister-, Techniker- oder Bachelor-Titel. Für Expertentätigkeiten ist oft ein Master-Titel oder ein Staatsexamen die Voraussetzung. Allerdings spielt dabei nicht der tatsächliche Abschluss eine Rolle, sondern der üblicherweise erwartete. Vor allem zwischen Experten und Spezialisten ist die Unterscheidung oft schwierig.
Außerdem werden nicht alle Qualifikationen auch von den Arbeitgebern korrekt angegeben. Das passiert vor allem, wenn ein Mitarbeiter eine neue Stelle innerhalb des Unternehmens erhält, denn nicht immer wird dann diese Änderung auch in den Sozialversicherungsmeldungen hinterlegt.

Frauenbeauftragte Gehalt: Fazit zum Einkommen

Mit einem mittleren Einkommen von 5.726 Euro gehören Frauenbeauftragte weder zu den Spitzenverdienern noch zu den Niedriglohnberufen. Allerdings verdienen nicht alle Beschäftigten gleichviel, ein Viertel erhält monatlich weniger als 4.658 Euro, ein weiteres mehr als 7.012 Euro. Wie in allen Berufen lässt sich das Gehalt steigern, wenn Führungsaufgaben übernommen werden.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde basierend auf Daten von Electricity Maps erstellt und wird automatisch aktualisiert. Zeitpunkt der letzten Aktualisierung: 17.02.2025 - Hinweise und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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