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Steuerfrist naht: Last-Minute-Tipps für Ihre Erstattung bei der Steuererklärung

Mit den richtigen Tipps lässt sich einiges aus der Steuerrückzahlung rausholen. Bild: stock.adobe.com / olga_demina

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  • Frist für die Steuererklärung 2024 läuft bald ab
  • Wir haben die besten Last-Minute-Tipps für Sie gesammelt
  • Außerdem: Warnung vor Betrugsversuchen per ELSTER

Die Zeit drängt: Am 31. Juli 2025 endet die Abgabefrist für die Steuererklärung. Millionen Steuerpflichtige müssen ihre Unterlagen bis dahin beim Finanzamt einreichen. Noch ist Zeit, die Erklärung fertigzustellen und dabei das Beste herauszuholen. Mit den richtigen Strategien lassen sich oft noch erhebliche Beträge vom Finanzamt zurückholen – selbst auf den letzten Drücker.

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Fristverlängerung ist auch jetzt noch möglich

Wer die Deadline nicht schafft, hat noch eine Option: Steuerpflichtige, die ihre Erklärung durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater erstellen lassen, erhalten automatisch rund acht Monate zusätzliche Zeit. Das Ausfüllen einer Vertretungsvollmacht genügt bereits für den Fristaufschub.

"Steuerpflichtige, die ihre Erklärung durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater erstellen lassen, haben rund acht Monate länger Zeit", erklärt Kerstin Wittmann, Beratungsstellenleiterin des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe gegenüber ZDF heute. Die verlängerte Frist verschafft Betroffenen Luft bis ins Frühjahr 2026.

Wittmann warnt jedoch eindringlich: Wer pflichtveranlagt ist und die reguläre Frist ohne professionelle Unterstützung verstreichen lässt, muss mit einem Verspätungszuschlag von 25 Euro pro angefangenem Monat rechnen. Die Kosten für eine Beratung können sich daher schnell amortisieren.

Typische Fehler: Was Sie bei der Steuererklärung beachten sollten

Im Stress der letzten Tage gehen oft wertvolle Absetzungsmöglichkeiten verloren. "Viele Menschen wissen nicht, was sie alles absetzen können", so Wittmann. Klassische Beispiele sind Handwerkerkosten oder Pflegeaufwendungen für Angehörige – letztere sogar dann, wenn keine finanziellen Leistungen geflossen sind.

Häufig übersehen werden auch Ausgaben für das Homeoffice, Arbeitskleidung oder beruflich genutzte Online-Käufe. Ein praktischer Tipp der Expertin: Die Kontoauszüge und Online-Bestellungen des vergangenen Jahres gründlich durchgehen. "Da lassen sich oft noch abzugsfähige Posten finden", so Wittmann.

Eltern von studierenden Kindern über 25 Jahren sollten zudem prüfen, ob sie Unterstützungsleistungen steuerlich geltend machen können. Auch Mitgliedsbeiträge und Spendenquittungen werden in der Eile oft vergessen, können aber einen deutlichen Unterschied machen.

Neuerungen für 2024 bringen steuerliche Vorteile

Die steuerlichen Änderungen für 2024 fallen überschaubar aus, bringen aber durchaus Vorteile. Besonders relevant ist die angepasste Umzugskostenpauschale: Wer berufsbedingt umgezogen ist, kann pauschal 964 Euro absetzen – ohne Belege vorzulegen. Erforderlich ist lediglich der Nachweis eines Arbeitsplatzwechsels oder einer Versetzung. Für jede weitere Person, die mit umzieht, ist ebenfalls eine Pauschale absetzbar. Das betrifft Kinder, Ehepartner oder Lebenspartner. Die Werbungskostenpauschale wurde bereits 2023 auf 1.230 Euro erhöht und gilt weiterhin.

Verheiratete mit den Steuerklassen drei und fünf oder mit Faktor sollten besonders aufmerksam sein: Sie sind grundsätzlich zur Abgabe verpflichtet. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich professionelle Unterstützung durch Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine.

Vorsicht vor Betrugsversuchen: Auf diese Maschen sollten Sie nicht hereinfallen

Zur Steuer-Deadline häufen sich Betrugsversuche. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZst) warnt vor gefälschten E-Mails im Namen von ELSTER oder Finanzämtern. Die betrügerischen Nachrichten können Schadsoftware enthalten oder versuchen, an Konto- und Kreditkarteninformationen zu gelangen. Wir berichteten bereits in unserem Artikel "Dieser Fehler kann Sie Ihre gesamte Steuerrückzahlung kosten" über diese Masche.

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