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Deutsche Bahn News heute: Fahrplanänderung auf der Linie RB 25 - Bedienung des Bedarfshalt Kenz

Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. Bild: picture alliance/dpa | Hauke-Christian Dittrich

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Ob Unfall, Baumaßnahme oder technische Störung - die möglichen Ursachen für Unregelmäßigkeiten im Fahrplan können vielfältig sein. Mit unseren aktuellen DB-Verkehrsmeldungen möchten wir Sie rechtzeitig über Änderungen im Bahnverkehr informieren, damit Sie Ihre Reise entsprechend (um-) planen können.

DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick

EreignisFahrplanänderung auf der Linie RB 25 - Bedienung des Bedarfshalt Kenz
UrsacheNähere Informationen in Kürze
Beginn14.06.2026
Ende12.12.2026

Fahrplanänderung auf der Linie RB 25 - Bedienung des Bedarfshalt Kenz

Für Verbindungen im Raum Mecklenburg-Vorpommern hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:

"Sonntag, 14.06.2026, 00:00 Uhr bis Samstag, 12.12.2026, 23:59 Uhr"

"Nähere Informationen in Kürze" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Mecklenburg-Vorpommern wissen

Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Nähere Informationen in Kürze" kommuniziert. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Bahnreisende veröffentlicht. Wenn Sie von den Fahrplanänderungen betroffen sind, beachten Sie bitte auch folgende Information:

"Fahrplanänderung: Einige Züge der Linie RB25 (Stralsund - Velgast - Barth) bedienen ab Sonntag, 14.06.2026 den Bedarfshalt Kenz. Die Reiseauskunft ist dahingehend bereits aktualisiert."

Diese Meldung wurde am 10.06.2026 um 09.14 Uhr aktualisiert.

Ergänzende Links und Downloads

Was tun bei Verspätung?

Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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