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Deutsche Bahn News aktuell: RB 40 / Mühldorf - München / Dienstag, 24.03.2026 bis Dienstag, 24.03.2026 / Bauarbeiten

Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. Bild: Adobe Stock / Björn Wylezich

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Ob Unfall, Baumaßnahme oder technische Störung - die möglichen Gründe für Unregelmäßigkeiten im Fahrplan können vielfältig sein. Unsere Verkehrsmeldungen bieten Ihnen einen umfassenden Überblick über die aktuelle Lage. Was bei einer eventuellen Umplanung Ihrer Reise zu beachten ist, erfahren Sie hier.

DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick

EreignisRB 40 / Mühldorf - München / Dienstag, 24.03.2026 bis Dienstag, 24.03.2026 / Bauarbeiten
UrsacheBauarbeiten
Beginn24.03.2026
Ende24.03.2026

RB 40 / Mühldorf - München / Dienstag, 24.03.2026 bis Dienstag, 24.03.2026 / Bauarbeiten

Für Verbindungen im Raum Bayern hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:

"von Dienstag, 24.03.2026 bis Dienstag, 24.03.2026"

"Bauarbeiten" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Bayern wissen

Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Bauarbeiten" angegeben. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Bahnreisende veröffentlicht. Wenn Sie von den Fahrplanänderungen betroffen sind, beachten Sie bitte auch folgende Information:

"In den Abend-/Nachtstunden am Dienstag, den 24. März entfallen die Züge zwischen München Ost und Markt Schwaben wegen Bauarbeiten. Für die ausfallenden Züge ist ein Ersatzverkehr mit Bussen zwischen München Ost und Hörlkofen eingerichtet. Zwischen München Ost und München Hbf nutzen Sie bitte die S-Bahn.
Mehr Infos unter: www.suedostbayernbahn.de/baustellen"

Diese Meldung wurde am 09.03.2026 um 09.22 Uhr aktualisiert.

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Was tun bei Verspätung?

Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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