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Deutsche Bahn News aktuell: S 3 Deisenhofen ↔ Holzkirchen: Polizeieinsatz

Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. Bild: Adobe Stock / filmbildfabrik

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Ob geschäftlich unterwegs oder privat: Änderungen im Fahrplan sind für alle Fahrgäste eine zumeist unangenehme Herausforderung. Damit Sie Ihre Reiseroute im Ausnahmefall entsprechend anpassen können, sind zeitnahe und transparente Informationen unabdingbar. Worauf es in der aktuellen Situation ankommt, verraten wir Ihnen hier.

DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick

EreignisS 3 Deisenhofen ↔ Holzkirchen: Polizeieinsatz
UrsachePolizeieinsatz
Beginn04.03.2026
Ende04.03.2026

S 3 Deisenhofen ↔ Holzkirchen: Polizeieinsatz

Für Verbindungen im Raum Bayern hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:

"Zwischen Deisenhofen und Holzkirchen sind keine Zugfahrten möglich."

"Polizeieinsatz" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Bayern wissen

Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Polizeieinsatz" angegeben. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Bahnreisende veröffentlicht. Wenn Sie von den Fahrplanänderungen betroffen sind, beachten Sie bitte auch folgende Information:

"Die S-Bahnen wenden in Deisenhofen.
Wir haben für Sie einen Ersatzverkehr mit Bussen und Großraumtaxis zwischen Deisenhofen und Holzkirchen eingerichtet. Bitte nutzen Sie nur die Fahrzeuge mit speziell gekennzeichneter \Ersatzverkehr\ Beschilderung.
Bitte rechnen Sie mit Verspätungen und Teilausfällen.
Der Grund hierfür ist ein Polizeieinsatz."

Diese Meldung wurde am 04.03.2026 um 19.16 Uhr aktualisiert.

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Was tun bei Verspätung?

Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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