Reisen & Leben

Deutsche Bahn News aktuell: Stammstrecke Ostbahnhof: Ärztliche Versorgung eines Fahrgastes

Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. Bild: picture-alliance / dpa/dpaweb | Boris_Roessler

  • Artikel teilen:

Manchmal können unvorhergesehene Ereignisse zu Abweichungen im Fahrplan führen. Damit Sie Ihre Reiseroute im Ausnahmefall entsprechend anpassen können, sind zeitnahe und transparente Informationen unerlässlich. Worauf es in der aktuellen Situation ankommt, erfahren Sie hier.

DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick

EreignisStammstrecke Ostbahnhof: Ärztliche Versorgung eines Fahrgastes
UrsacheÄrztliche Versorgung eines Fahrgastes
Beginn02.02.2026
Ende02.02.2026

Stammstrecke Ostbahnhof: Ärztliche Versorgung eines Fahrgastes

Für Verbindungen im Raum Bayern hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:

"Im Bereich Ostbahnhof kommt es zu Verspätungen von 10 bis 15 Minuten und vorzeitigen Zugwenden auf den östlichen Außenästen."

"Ärztliche Versorgung eines Fahrgastes" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Bayern wissen

Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Ärztliche Versorgung eines Fahrgastes" angegeben. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Fahrgäste veröffentlicht. Sollten Sie von den Änderungen im Fahrplan betroffen sein, beachten Sie bitte auch folgende Information:

"Der Grund hierfür ist eine ärztliche Versorgung eines Fahrgastes."

Diese Meldung wurde am 02.02.2026 um 11.39 Uhr aktualisiert.

(Hey! Du interessierst Dich für mehr Nachrichten aus Deiner Region? Dann abonnier unseren regelmäßigen Bayern-Newsletter für die Regionen Franken, Oberbayern und Niederbayern, die Oberpfalz oder Schwaben! Zur Anmeldung)

Was tun bei Verspätung?

Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

Lesen Sie mehr zum Thema Deutsche Bahn und Reisen:

/roj/news.de

Themen

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.