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Deutsche Bahn News heute: Beeinträchtigungen zwischen Rosenheim und Kufstein

Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. Bild: picture alliance/dpa | Daniel Bockwoldt

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Manchmal können unvorhergesehene Ereignisse zu Fahrplanabweichungen führen. Unsere Verkehrsmeldungen bieten Ihnen umfangreiche Informationen über mögliche Einschränkungen. Was bei einer eventuellen Umplanung Ihrer Reise zu beachten ist, erfahren Sie hier.

DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick

EreignisBeeinträchtigungen zwischen Rosenheim und Kufstein
UrsacheStreckensperrung
Beginn31.12.2025

Beeinträchtigungen zwischen Rosenheim und Kufstein

Für Verbindungen im Raum Bayern hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:

"Aufgrund einer Störung ist die Strecke zwischen Rosenheim und Kufstein derzeit gesperrt. Dadurch kommt es zu Ausfällen im Fernverkehr der Deutschen Bahn."

"Streckensperrung" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Bayern wissen

Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Streckensperrung" angegeben. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Fahrgäste veröffentlicht. Wenn Sie von den Fahrplanänderungen betroffen sind, beachten Sie bitte auch folgende Information:

"Betroffen sind folgende Verbindungen im Fernverkehr:
ICE-/IC-Züge der Verbindung München - Kufstein - Schwarzach-St.Veit
EC-/RJ-Züge der Verbindung München - Kufstein - Innsbruck
Wir empfehlen Ihnen folgende Reisealternativen:
Reisende zwischen München und Kufstein nutzen bitte die Verbindungen des Nahverkehrs
Reisende zwischen München und Innsbruck direkt nutzen bitte die Verbindungen über Garmisch-Partenkirchen
Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.
Bitte informieren Sie sich nochmals vor Reiseantritt über Ihre Verbindung auf bahn.de, im DB Navigator oder bei der telefonischen Reiseauskunft 030/2970."

Diese Meldung wurde am 31.12.2025 um 19.25 Uhr aktualisiert.

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Was tun bei Verspätung?

Ist bereits abzusehen, dass Ihr Zug sein Ziel mit einer Verspätung von mindestens 20 Minuten erreicht, sind Sie - solange der Zielbahnhof übereinstimmt - berechtigt, Ihre Fahrt bei nächster Gelegenheit oder später auf einer anderen Route fortzusetzen. Verspätet sich der Zug um mehr als 60 Minuten, können Sie die Fahrt abbrechen oder von der Reise zurücktreten und sich den Ticketpreis dafür anteilig für die nicht genutzte Strecke oder vollständig erstatten lassen. Sie wollen Ihre Reise trotz zu erwartender Verspätung antreten oder fortsetzen? Ab 60 Minuten Verspätung steht Ihnen eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises zu. 50 Prozent erhalten Sie zurück, wenn sich Ihr Zug um mehr als 120 Minuten verspätet.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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