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Deutsche Bahn News aktuell: Stuttgart Hbf gesperrt

Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. Bild: Adobe Stock / aapsky

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Ob Unwetter, Personalengpass oder Verkehrsstörung - die möglichen Gründe für Unregelmäßigkeiten im Fahrplan können vielfältig sein. Mit unseren aktuellen DB-Verkehrsmeldungen möchten wir Sie rechtzeitig über Änderungen im Bahnverkehr informieren, damit Sie Ihre Reise entsprechend (um-) planen können.

DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick

EreignisStuttgart Hbf gesperrt
UrsacheBehördliche Maßnahme
Beginn20.12.2025
Ende21.12.2025

Stuttgart Hbf gesperrt

Für Verbindungen im Raum Baden-Württemberg hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:

"Der Stuttgarter Hauptbahnhof ist aufgrund behördlicher Maßnahmen derzeit gesperrt. In der Folge kommt es zu Verspätungen und Ausfällen. Bitte prüfen Sie Ihre Reiseverbindung und achten Sie auf Durchsagen im Zug und an den Bahnsteigen."

"Behördliche Maßnahme" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Baden-Württemberg wissen

Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Behördliche Maßnahme" kommuniziert. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Fahrgäste veröffentlicht. Sollten Sie von den Änderungen im Fahrplan betroffen sein, beachten Sie bitte auch folgende Information:

"RE 14a (Stuttgart – Horb – Rottweil)
RE 14b (Stuttgart – Eutingen – Freudenstadt)
RE 5 (Stuttgart – Ulm – Friedrichshafen)
MEX 90 (Stuttgart – Schwäbisch Hall-Hessental (– Crailsheim))
Bitte berücksichtigen Sie die Änderungen im Zugverkehr bei Ihrer Reiseplanung und rechnen Sie für die Dauer der Störung mehr Reisezeit ein."

Diese Meldung wurde am 20.12.2025 um 23.20 Uhr aktualisiert.

Was tun bei Verspätung?

Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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