P. Diddy: Knast-Aus in Sicht - Rapper nutzt Justiz-Lücke für verkürzte Haft
Urteil gegen P. Diddy auf dem Prüfstand: Das Gericht muss über einen neuen Strafrahmen entscheiden. Bild: picture alliance / Kathy Willens/AP/dpa | Kathy Willens
Erstellt von Mia Lada-Klein
10.04.2026 09.00
- Berufung gegen 50 Monate Haft im Mann-Act-Verfahren
- Streit um Nutzung freigesprochener Anklagepunkte im Urteil von P. Diddy
- Entscheidung über möglichen neuen Strafrahmen kann bis zu ein Jahr dauern
Im Strafverfahren gegen US-Rapper Sean "Diddy" Combs gibt es neue Bewegung. Seine Anwälte kämpfen weiter gegen das verhängte Strafmaß von 50 Monaten Haft und wollen das Urteil in der Berufung vollständig kippen lassen. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die Verurteilung nach dem sogenannten "Mann Act" rechtlich Bestand hat. Dieses US-Bundesgesetz untersagt den grenzüberschreitenden Transport von Frauen oder Mädchen mit dem Ziel der Prostitution oder anderer "unmoralischer Zwecke".
Der Musiker wurde im Juni 2025 in zwei Punkten schuldig gesprochen und befindet sich seit Oktober desselben Jahres im Gefängnis Fort Dix in New Jersey. Die aktuelle Haftstrafe von mehr als vier Jahren könnte jedoch noch einmal auf den Prüfstand kommen.
Mehr News zu Stars und Promis finden Sie am Ende des Textes.
Streit um Beweise und Strafmaß bei P. Diddy
Kern der juristischen Auseinandersetzung ist "Bild" zufolge die Bewertung der Beweise während der Urteilsfindung. Die Verteidigung argumentiert, dass der zuständige Richter bei der Festlegung des Strafmaßes auch Aspekte berücksichtigt habe, von denen Combs zuvor ausdrücklich freigesprochen wurde. Besonders umstritten ist, ob Vorwürfe im Zusammenhang mit Sexhandel und angeblicher krimineller Organisation indirekt in die Strafe eingeflossen sind, obwohl die Jury in diesen Punkten keine Verurteilung ausgesprochen hatte. Aus Sicht der Verteidigung sei genau dies ein gravierender Verfahrensfehler gewesen.
Verteidigung spricht von unzulässiger Bewertung bei P. Diddy
Combs' Berufungsanwältin Alexandra Shapiro wirft dem Gericht vor, die Entscheidung der Jury in der Strafzumessung unterlaufen zu haben. Ihrer Darstellung nach seien freigesprochene Anklagepunkte dennoch in die Bewertung eingeflossen. Zudem stellt die Verteidigung die Grundlage der Verurteilung nach dem "Mann Act" infrage. Nach ihrer Auffassung fehle es an ausreichenden Beweisen für eine entsprechende Gesetzesverletzung. Auch die Höhe der Strafe kritisiert sie scharf und bezeichnet die 50 Monate Haft als außergewöhnlich hoch im Vergleich zu ähnlichen Fällen.
Staatsanwaltschaft verteidigt Urteil von P. Diddy
Die Staatsanwaltschaft weist die Vorwürfe entschieden zurück. Aus ihrer Sicht habe der Richter alle relevanten Informationen rechtmäßig berücksichtigt, um die Schwere der Taten angemessen zu bewerten. Zudem argumentiert die Anklage, dass sich viele Beweise überschneiden und daher für mehrere Tatvorwürfe gleichzeitig relevant gewesen seien. Auch das Strafmaß liege demnach im üblichen Rahmen und sogar unterhalb der geltenden Richtlinien.
Entscheidung lässt auf sich warten
Eine endgültige Entscheidung im Berufungsverfahren wird erst in mehreren Monaten erwartet, möglicherweise sogar erst nach bis zu einem Jahr. Sollte das Gericht der Verteidigung Recht geben, könnte das Strafmaß neu festgelegt und unter Umständen reduziert werden.
Hintergrund des Verfahrens von P. Diddy
Sean "Diddy" Combs wurde beschuldigt, über Jahre hinweg körperliche Dienstleistungen organisiert und Personen über Bundesstaatsgrenzen hinweg vermittelt zu haben. Während schwerwiegendere Vorwürfe wie organisierte Kriminalität nicht zur Verurteilung führten, blieb die Einstufung nach dem "Mann Act" bestehen. Genau diese Grundlage steht nun im Zentrum der Berufung.
Mehr News zu Stars und Promis finden Sie hier:
- Trotz Promi-Status keine Milde für inhaftierten P. Diddy
- Freispruch für Marius Borg Høiby ist endgültig ausgeschlossen
- Schockierende Schlafzimmer-Details über Superstar kurz vor Biopic enthüllt
- Verstörende Details über Jeffrey Epsteins bizarre Vorlieben enthüllt
- Netflix schlägt härter zu als die Justiz