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Gil Ofarim vor Gericht: Hotelmanager belastet Musiker: Davidstern hat keine Rolle gespielt

Gil Ofarim behauptet, in einem Leipziger Hotel antisemitisch angegangen worden zu sein nun findet sich der jüdische Musiker selbst auf der Anklagebank wieder. Bild: picture alliance/dpa | Gerald Matzka

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Der Saal ist voll, als Gil Ofarim am Dienstag vor dem Landgericht in Leipzig erscheint, um sich den Verleumdungsvorwürfen gegen ihn zu stellen. Vor gut zwei Jahren hatte der 41-Jährige jüdische Musiker und Schauspieler schwere Antisemitismusvorwürfe gegen einen Mitarbeiter eines Leipziger Hotels erhoben. Die Staatsanwaltschaft glaubte ihm aber auf Grundlage ihrer Ermittlungen nicht und klagte ihn wegen Verleumdung an. Doch für die Verteidigung von Ofarim ist klar: Sollte an dem Abend im Oktober 2021 auch nur ein diskriminierendes Wort gefallen sein, so müsse der Münchner Künstler freigesprochen werden.

Für den Prozess gegen Ofarim hat das Gericht bis zum 7. Dezember zehn Verhandlungstage angesetzt. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Gil Ofarim vor Gericht: Jüdischer Musiker muss sich nach viralem Instagram-Video wegen Verleumdungsvorwürfen verantworten

Der Musiker, der als Gast für eine Produktion des Mitteldeutschen Rundfunks in Leipzig war, hatte in einem viral gegangenen Video geschildert, dass ein Mitarbeiter des Hotels ihn aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen, damit er einchecken könne. Zuvor hatte sich der Musiker über die Bevorzugung von Gästen beschwert, die hinter ihm in der Warteschlange gestanden hätten.

"Das entspricht nicht der Wahrheit", sagte Staatsanwalt Andreas Ricken. Der Angeklagte habe den Mitarbeiter zu Unrecht als Antisemiten dargestellt. Beim Einchecken sei der Davidstern unter dem Hemd des Musikers gar nicht zu erkennen gewesen, so die Version der Anklagebehörde. Erst bei der Videoaufnahme habe Ofarim den Stern sichtbar gemacht.

Ofarim äußert sich in Verleumdungsverfahren nicht

Ofarim will sich nach Angaben der Verteidigung vorerst nicht zu den Vorwürfen äußern. Bei dem Fall handle es sich um einen "klassischen Fall von Aussage gegen Aussage", sagte Ofarims Rechtsanwalt Alexander Stevens nach Verlesung der Anklage. Möglich sei, dass es sich bei dem Fall um ein Missverständnis oder schlechten Humor handele - oder eben doch um eine "antisemitische Anspielung", sagte der Anwalt. Für die Gesellschaft sei es wichtig, dass das Gericht die Wahrheit ermittle.

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Außerdem betonte der Rechtsanwalt, es gehe "nicht um den Stern, sondern um die Diskriminierungserfahrung". Mobbing und Diskriminierung seien - besonders für Opfer - schwer nachzuweisen. Die öffentliche Meinung sei in dem Fall von mehreren Lügen bestimmt. So sei es beispielsweise falsch, dass das Hotel nach dem Vorfall ergebnisoffen und fair ermittelt habe. Auch halte die Verteidigung es für "völlig unplausibel", dass sich der Vorfall so abgespielt habe, wie es der Hotelmitarbeiter geschildert habe. Das Ermittlungsverfahren gegen den Mitarbeiter war nach umfangreichen Untersuchungen von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden.

Im Verleumdungsprozess gegen Gil Ofarim hat sich der Hotelmitarbeiter zu dem Vorfall geäußert, dem der jüdische Musiker Antisemitismus vorgeworfen hat. Durch das Auftreten Ofarims habe er sich bedroht gefühlt, sagte der Mitarbeiter des Leipziger Hotels am Dienstagnachmittag vor dem Landgericht in Leipzig. In seiner Aussage ging er zunächst nicht auf den Davidstern ein, der laut Ofarim Grund dafür war, dass er nicht in das Hotel einchecken konnte.

Dem 35 Jahre alten Mann zufolge war es an der Rezeption an dem Abend im Oktober 2021 aufgrund von technischen Problemen zu einer Verzögerung gekommen. Ofarim habe das Hotel als "Scheißladen" bezeichnet, weil andere Gäste angeblich bevorzugt worden seien, sagte der Mitarbeiter. Er habe Ofarim aufgefordert, sich zu entschuldigen, und verwehrte ihm das Einchecken. Ofarim habe sich nach der Auseinandersetzung von der Rezeption entfernt und telefoniert.

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Was Ofarim bei einer Verurteilung droht

Bei einer Verurteilung wegen falscher Verdächtigung oder öffentlich begangener Verleumdung droht laut Strafgesetzbuch eine Geldstrafe. Im äußersten Fall kann es auch zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren kommen. Wird ein Angeklagter wegen mehrerer Straftatbestände verurteilt, wird das Strafmaß nicht addiert, sondern eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet.

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+++ 08.11.2023: Hotelmanager im Ofarim-Prozess: Davidstern hat keine Rolle gespielt +++

Im Prozess gegen Gil Ofarim hat der wichtigste Zeuge der Anklage den jüdischen Musiker belastet. Der Hotelmanager gab am Mittwoch vor dem Landgericht in Leipzig auf Nachfrage des Gerichts an, dass weder der Davidstern von Ofarim noch antisemitische Äußerungen bei dem Streit um das Einchecken in das Hotel eine Rolle gespielt hätten. Die Staatsanwaltschaft wirft Ofarim unter anderem falsche Verdächtigung und Verleumdung vor.

Schmuck habe er während der Diskussion mit Ofarim nur an dessen Hand wahrgenommen, sonst nirgendwo, sagte der 35 Jahre alte Zeuge am Mittwoch. Auch Rufe von anderen Gästen oder Mitarbeitern habe er nicht gehört. Der 35-Jährige ist nach den Vorwürfen noch immer in psychologischer Behandlung und hat das Hotel in diesem September auf eigenen Wunsch verlassen, arbeitet aber noch in der Branche. Er tritt in dem Verfahren auch als Nebenkläger auf.

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/news.de/dpa

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