Jena: Vorauszahlungen für Studierende bei Bafög-Anträgen möglich
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Erstellt von Sarah Knauth
26.06.2026 11.36
Um die langen Bearbeitungszeiten bei den Bafög-Anträgen abzumildern, sollen Thüringer Studierende vorgezogene Zahlungen erhalten können. Das teilte das Studierendenwerk Thüringen mit. So sollen Studierende Geld bekommen können, auch wenn der eigentliche Bescheid bisher nicht erstellt wurde - vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen sind erfüllt. Das gelte sowohl für diejenigen, die erstmalig Bafög beantragen, als auch diejenigen, die einen Folgeantrag stellen.
Mit dieser Regelung wollen das Thüringer Bildungsministerium und das Studierendenwerk "die Auswirkungen der weiterhin langen Bearbeitungszeiten für Studierende abmildern", wie es in der Mitteilung hieß.
Die Voraussetzung für eine vorgezogene Zahlung: Der Antrag muss den Angaben nach im Wesentlichen vollständig sein. Das Studierendenwerk hat Vorgaben, welche Anträge und Informationen dafür nötig sind. Für Menschen, die an einer staatlichen Hochschule eingeschrieben sind, gelte zudem eine Einreichfrist bis zum 31. Juli. Alle anderen Studierenden müssten die Weiterförderungsanträge bis zwei Monate vor ihrem individuellen Bewilligungszeitraum stellen.
Regelungen überarbeitet
Im vergangenen Wintersemester habe es die Möglichkeit der Vorauszahlung gegeben. Die Regelungen dafür wurden überarbeitet, wie das Studierendenwerk mitteilte. Dadurch sollen mehr Studentinnen und Studenten vorläufig Geld bekommen können.
Wer schon mal Bafög bekommen hat und einen Weiterförderungsantrag stellt, bekommt laut Studierendenwerk zunächst genauso viel Geld wie zuvor. Allerdings ist dies nur vorläufig. So schreibt das Studierendenwerk: "Die Gelder werden nur vorläufig bewilligt und mit einem Vorbehalt der Rückforderung versehen". Erst mit dem Bafög-Bescheid stehe dann fest, ob und in welcher Höhe die betroffene Person Geld bekomme.
Stau bei Anträgen
Im Freistaat gibt es seit längerer Zeit einen Antragsstau mit teils langen Wartezeiten für Betroffene. Hintergrund ist, dass das Studierendenwerk seit einigen Jahren auch für alle Anträge der IU Internationale Hochschule mit ihren über 100.000 Studierenden in ganz Deutschland zuständig ist. Die IU hatte 2020 ihren Hauptsitz nach Erfurt verlegt.
Um das zu ändern, liegt derzeit ein Gesetzentwurf im Thüringer Landtag. Dieser sieht vor, dass das Studierendenwerk Thüringen nur noch Anträge von Studenten staatlicher Thüringer Hochschulen bearbeitet. Bei privaten Hochschulen soll das Wohnortprinzip gelten.
Mehr Personal und Mittel
Für die Bearbeitung der Vielzahl an Anträgen wurden zum Jahresanfang zusätzliche Mitarbeiter vorübergehend eingestellt. Die Verträge wurden laut Studierendenwerk verlängert. Bis wann, wurde jedoch nicht angegeben.
Zudem sei ein Aufstocken des Personals beim Bafög-Amt auf mehr als 70 Stellen in Aussicht. Dafür werde das Thüringer Bildungsministerium die Mittel rückwirkend von rund 5,1 Millionen Euro auf 6,4 Millionen Euro ab dem Jahr 2026 erhöhen. Die entsprechende Vereinbarung dazu sei in der Vorbereitung.
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kns/roj/news.de