Magdeburg: Entschädigung für SED-Opfer wird deutlich einfacher
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Erstellt von Sarah Knauth
25.06.2026 12.32
Menschen, die in der DDR politisch verfolgt wurden und bis heute unter gesundheitlichen Folgen leiden, sollen künftig leichter eine Entschädigung erhalten. Neue Rechtsverordnungen erleichterten die Anerkennung von Gesundheitsfolgeschäden infolge von SED-Unrecht erheblich, teilte der Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Johannes Beleites, mit.
Psychische Folgen oft bis heute spürbar
Betroffen sind unter anderem ehemalige politische Häftlinge sowie Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in DDR-Heimen oder Jugendwerkhöfen untergebracht waren und dort Repressionen ausgesetzt waren. Viele leiden bis heute unter psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder posttraumatischen Belastungsstörungen.
Bislang mussten Betroffene den unmittelbaren Zusammenhang zwischen ihrer Verfolgung und den gesundheitlichen Folgen nachweisen. Das sei oft kaum möglich gewesen und habe langwierige Begutachtungen nach sich gezogen. Mit den rückwirkend zum 1. Juli 2025 geltenden Rechtsverordnungen werde nun eine sogenannte kriterienbasierte Vermutungsregelung eingeführt.
Nachweis soll deutlich einfacher werden
Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, sollen die zuständigen Landesverwaltungsämter künftig grundsätzlich davon ausgehen, dass bestimmte ärztlich festgestellte Gesundheitsschäden auf die SED-Verfolgung zurückzuführen sind. Zusätzliche Gutachten seien dann in der Regel nicht mehr erforderlich.
"Lange haben wir Aufarbeitungsbeauftragten und die Verfolgtenverbände hierauf hingearbeitet", sagte Beleites. Die neuen Verordnungen brächten vielen Betroffenen große Erleichterungen. An den gestiegenen Beratungszahlen zeige sich zudem, wie drängend die Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden sei.
Beratung auch in den Landkreisen
Der Landesbeauftragte rät Betroffenen, sich zu den neuen Möglichkeiten beraten zu lassen. Unterstützung gibt es unter anderem bei Fragen zur Anerkennung von Gesundheitsschäden sowie zu Rehabilitierung und Entschädigung wegen SED-Unrechts. Neben der Beratung in Magdeburg werden auch regelmäßige Sprechtage in den Landkreisen angeboten.
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kns/roj/news.de