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Erfurt: Thüringen setzt neue Anreize für sozialen Wohnungsbau

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Mit neuen Förderregeln will Thüringen den sozialen Wohnungsbau ankurbeln. Eine jetzt dazu in Kraft getretene Richtlinie soll sowohl die Finanzierung erleichtern als auch Förderverfahren beschleunigen. Infrastrukturminister Steffen Schütz (BSW) erklärte, es würden gezielt Anreize für bezahlbaren Wohnraum gesetzt, auch orientiere man sich nun noch stärker an den Bedürfnissen von Bauherren. Ziel sei es, mehr sozial gebundene Wohnungen in Thüringen zu schaffen.

Nach Angaben des Infrastrukturministeriums gibt es derzeit rund 11.000 Sozialwohnungen im Freistaat. Einer aktuellen Studie zufolge liegt der Bedarf aber bei etwa 20.000 Sozialwohnungen. Während in Städten wie Erfurt, Jena und Weimar vor allem zusätzlicher Wohnraum benötigt wird, liegt der Schwerpunkt in ländlichen Regionen stärker auf der Modernisierung bestehender Wohnungen - etwa beim barrierefreien Umbau.

Länger Luft für Investoren

Zu den wichtigsten Änderungen zählt dem Ministerium zufolge eine Verlängerung der Darlehenslaufzeit von bislang 20 auf künftig 30 Jahre. Dadurch sollen die jährlichen Tilgungsraten sinken und Bauherren finanziell entlastet werden. Zudem werden Zuschüsse künftig nach der geförderten Wohnfläche statt pauschal pro Wohnung berechnet. Die Auszahlung erfolgt bereits entsprechend dem Baufortschritt und nicht erst am Ende des Vorhabens. Das soll die Liquidität und Planungssicherheit insbesondere in der Bauphase verbessern.

Vorgesehen ist laut dem Ministerium auch ein Bonus für Investoren, die bei Neubauprojekten über einen längeren Zeitraum günstige und stabile Mieten garantieren. Die Mietpreisbindung liege bei mindestens 20 Jahren. Werde diese um zehn Jahre verlängert, gebe es nun einen Zuschuss von 20 Prozent und von 35 Prozent bei einem Plus von 15 Jahren.

Wenn die Miete gedeckelt bleibt

Bei der Mietpreisbindung handelt es sich um eine staatlich festgelegte Begrenzung der Miete für öffentlich geförderte Wohnungen. Vermieter dürfen nur eine Miete verlangen, die sich an den tatsächlichen Bewirtschaftungskosten orientiert und nicht an den Preisen auf dem Wohnungsmarkt.

Die SPD-Landtagsfraktion sieht mit den neuen Regelungen Klarheit für Wohnungswirtschaft, kommunale Gesellschaften und Genossenschaften. Diese wüssten jetzt, auf welcher Grundlage sie bis 2030 Förderanträge stellen könnten, erklärte der wohnungsbaupolitische Sprecher der Fraktion, Lutz Liebscher. Der Handlungsbedarf sei groß: 2025 wurden nach der alten Richtlinie laut Liebscher nur 56 Wohnungen gefördert. Der Verband der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft halte aber mindestens 1.000 neue oder sanierte Sozialwohnungen pro Jahr für erforderlich.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++ /roj/news.de

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