Erfurt: Waffenentzug: Verfahren vor allem in zwei Regionen
Täglich bestens informiert mit den aktuellen Nachrichten auf news.de (Symbolbild). Bild: Adobe Stock / studio v-zwoelf
Erstellt von Sarah Knauth
05.06.2026 04.04
Insbesondere im Süden und Osten des Freistaats versuchen Waffenbehörden, von den Sicherheitsbehörden als Rechtsextremisten eingestuften Menschen scharfe Waffen wegzunehmen. Sowohl im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt als auch im Landkreis Schmalkalden-Meiningen liefen jeweils sechs Verfahren zum Entzug der Erlaubnis für den Besitz beispielsweise scharfer Pistolen, wie aus einer Antwort des Thüringer Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linke-Innenpolitikerin Katharina König-Preuss hervorgeht.
Im Zuständigkeitsbereich der anderen zwanzig Thüringer Waffenbehörden habe es zuletzt entweder gar keine oder bis zu fünf vergleichbare Verfahren gegeben.
Unterschiedliche Gerichtsentscheidungen
Seit Jahren schon versuchen Waffenbehörden in Deutschland, Extremisten den Zugang zu Schusswaffen entweder zu verwehren oder denen, die bereits eine sogenannte Waffenbesitzkarte haben, dieses Dokument wieder zu entziehen. Die Ergebnisse sind unterschiedlich. Ein Grund dafür ist, dass die Gerichte in Deutschland in der Vergangenheit ganz unterschiedliche Maßstäbe dafür angelegt haben, wann jemand im waffenrechtlichen Sinne als Extremist gilt und deshalb keine Waffenbesitzkarte haben darf.
Beispielsweise hatte das Verwaltungsgericht Gera erst Anfang 2026 entschieden, dass die bloße Mitgliedschaft in der AfD nicht ausreicht, um Waffenbesitzern ihre Waffen zu entziehen oder eine Waffenbesitzkarte vorzuenthalten. Zuvor hatte es in Thüringen bereits vergleichbare Entscheidungen gegeben. Die AfD wird in Thüringen vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf dagegen hatte 2024 in einem Fall geurteilt, das schon die bloße Mitgliedschaft in der AfD ausreicht, um Personen den Umgang mit scharfen Waffen zu verbieten – mit Verweis auf die Erkenntnisse der Behörden zur Bundes-AfD, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz damals als Verdachtsfall für verfassungsfeindliche Bestrebungen eingestuft worden war.
Erfolge im vergangenen Jahr
Nach Angaben des Innenministeriums laufen in Thüringen derzeit 47 Verfahren zum Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse. Diese richteten sich gegen 45 Personen, ein großer Teil von ihnen ist Mitglied oder Unterstützer der AfD. "Zu diesen 45 Personen liegen hinreichend belastbare Erkenntnisse vor, wonach diese der rechtsextremistischen Szene zugeordnet werden können", schreibt das Innenministerium an König-Preuss. In weiteren 50 Fällen gebe es zwar Hinweise, dass Waffenbesitzer Extremisten seien könnten. "Diese Hinweise sind jedoch nach Einschätzung der Waffenbehörden für die Einleitung von Verfahren zum Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse noch nicht ausreichend belastbar."
In zwei Fällen sei es im vergangenen Jahr gelungen, Rechtsextremisten ihre Waffenbesitzkarten rechtskräftig zu entziehen. "Keine dieser Personen verfügt mehr über eine waffenrechtliche Erlaubnis", heißt es in der Antwort des Ministeriums.
Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage geht auch hervor, dass Rechtsextremisten in Thüringen nicht nur legal Zugang zu scharfen Waffen haben. Sechs Personen aus der rechtsextremen Szene haben demnach auch legal Zugang zu Sprengstoffen. Nähere Angaben zu diesem Personenkreis oder mit welcher Art von Sprengstoff zu welchem Zweck sie umgehen dürfen, machte das Ministerium nicht.
Weitere aktuelle Meldungen aus dem Ressort "Politik":
- Stuttgart: Noch mehr Gebühren? Wie die Kommunen an Geld kommen wollen
- Dresden: Kultusminister Clemens wegen Verkehrsdelikt vor Gericht
- Spannungen zwischen Staaten: USA verhängen Sanktionen gegen Kubas Präsidenten
- Wladimir Putin News: Putin wirft Europa Ignoranz bei Ehrung von Andrij Melnyk vor
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++ kns/roj/news.de