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Streit bei Grünen: Gericht: Urabstimmung der Grünen kann wie geplant erfolgen

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Die Urabstimmung des Bundesvorstandes der Grünen kann in der geplanten Form erfolgen. Das Landgericht Berlin hat es im Eilverfahren abgelehnt, eine einstweilige Verfügung gegen die für den 9. Juni geplante Urabstimmung zur Satzungsänderung zu erlassen, wie mitgeteilt wurde. Für ein präventives gerichtliches Verbot der Abstimmung gebe es strenge Voraussetzungen, hieß es. Diese lägen in vorliegenden Fall nicht vor.

Drei Mitglieder der Grünen waren vor Gericht gezogen, um die Modalitäten bei der Urabstimmung vorab juristisch zu klären. Nach Auffassung des Landgerichts ist es den klagenden Parteimitgliedern zumutbar, den Ausgang der Urabstimmung abzuwarten und bei Bedarf anschließend dagegen vorzugehen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Antragsteller können dagegen Beschwerde einlegen.

Aus ihrer Sicht ist für Abstimmungen jeweils eine Zweidrittelmehrheit nötig - unabhängig davon, ob es sich um eine Urabstimmung handelt oder eine Entscheidung beim Parteitag. Die Parteispitze sieht jedoch für Urabstimmungen eine Entscheidung per einfacher Mehrheit vor. Die Antragsteller, nach eigenen Angaben "Gründungs-, Basis- und Flügelmitglieder von Bündnis 90/Die Grünen", sehen darin "erhebliche rechtliche Unsicherheiten" und schalteten deswegen vorab das Gericht ein.

Parteitage sollen straffer werden

Mit der Reform will die Parteiführung unter anderem erreichen, dass Parteitage straffer verlaufen. Derzeit gehen dafür teils Tausende Änderungsanträge ein. In Verhandlungen im kleinen Kreis mit den Unterstützern wird wochenlang und oft noch parallel zum Parteitag selbst darüber diskutiert. Worüber genau abgestimmt wird, erfahren Delegierte teils erst in letzter Sekunde. Sowohl für Anträge als auch für Kandidaturen für den Bundesvorstand soll es künftig höhere Quoren beziehungsweise überhaupt Quoren geben. Derzeit sind bei Grünen-Parteitagen auch Spontan-Kandidaturen für Spitzenposten möglich.

Die Kritiker dieser Reform, die vor Gericht gezogen sind, sehen die für die Grünen wichtige Basisdemokratie in Gefahr. Sie sind teils sehr aktiv bei Parteitagen - können sich dort mit ihren Initiativen aber selten durchsetzen. Das Ergebnis der Urabstimmung wollen die Grünen am 6. Juli verkünden.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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