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Personalausweis wird teurer: So viel kostet Sie ab jetzt ein neuer Perso

Bislang war ein neuer Personalausweis für 37 Euro zu haben - seit Anfang Februar kostet ein neues Ausweisdokument fast 25 Prozent mehr. Bild: picture alliance/dpa | Marijan Murat

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  • Personalausweis ab sofort teurer laut Gebührenverordnung
  • 46 statt 37 Euro: Neuer Perso kostet fast 25 Prozent mehr
  • Es geht noch teurer: Diese Zusatzleistungen für den Ausweis kosten extra

Wer dieser Tage einen neuen Personalausweis beantragt, muss notgedrungen tiefer in die Tasche greifen: Kostete die Ausstellung des Ausweisdokumentes bisher 37 Euro, werden ab dem 7. Februar 2026 für alle neuen Personalausweise satte 46 Euro fällig. Woher kommt der kräftige Preisanstieg um fast 25 Prozent?

Personalausweis wird teurer: Ab sofort 47 Euro für neues Ausweisdokument

Das Bundesinnenministerium hat eine entsprechende Verordnung erlassen. Als Begründung für die Preisanpassung führt das Ministerium höhere Kosten bei der Produktion von Ausweisen sowie gestiegene Personalausgaben an. Die letzte Gebührenanpassung liegt bereits einige Zeit zurück, sodass die Behörde nun nachzog.

Gebührenordnung aktuell: So teuer ist der Personalausweis jetzt

Für Erwachsene ab 24 Jahren erhöht sich die Gebühr der aktuellen Verordnung zufolge von bisher 37 Euro auf nunmehr 46 Euro. Der Ausweis bleibt dann zehn Jahre gültig. Jüngere Antragsteller unter 24 Jahren zahlen künftig 27,60 Euro anstelle der bisherigen 22,80 Euro. Ihre Dokumente haben eine Gültigkeit von sechs Jahren. Wer kurzfristig ein Ausweisdokument benötigt, kann einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser kostet weiterhin 10 Euro und ist maximal drei Monate gültig. Für Menschen in finanziell schwierigen Situationen besteht die Möglichkeit, eine Reduzierung oder vollständige Befreiung von den Gebühren zu erhalten.

Zusatzkosten für den neuen Personalausweis im Überblick

Mit 47 Euro ist die Obergrenze jedoch noch nicht erreicht: Neben den regulären Ausweisgebühren können auf Antragsteller weitere Kosten zukommen. Wer bestimmte Zusatzleistungen wie einen Direktversand wünscht oder seinen Ausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragt, muss mit Aufschlägen rechnen. Wer seinen Personalausweis nicht beim zuständigen Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragt, muss zusätzlich 13 Euro entrichten. Diese Gebühr fällt auch bei Anträgen über eine örtlich nicht zuständige Auslandsvertretung an. Deutsche mit Wohnsitz im Ausland, die ihren Antrag bei einem beliebigen Bürgeramt in Deutschland stellen, zahlen einen Aufschlag von 30 Euro. Bei konsularischen oder diplomatischen Vertretungen im Ausland werden sogar 43 Euro extra fällig. Auch der Komfort hat seinen Preis: Wer das fertige Dokument per Post direkt nach Hause oder in eine Filiale geliefert bekommen möchte, zahlt dafür 15 Euro zusätzlich.

Gebührenfreie Services bei Personalausweis-Beantragung bleiben erhalten

Trotz der Preiserhöhung gibt es weiterhin zahlreiche Leistungen ohne zusätzliche Kosten. Das erstmalige Festlegen der sechsstelligen PIN bei der Abholung des Dokuments oder nach dem 16. Geburtstag bleibt kostenlos. Auch wer seine PIN vergessen hat und diese im Bürgeramt ändern lassen muss, zahlt nichts. Die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion ist ebenfalls gebührenfrei möglich. Gleiches gilt für das Sperren und Entsperren dieser Funktion, etwa bei Verlust des Dokuments. Auch bei einem Umzug entstehen keine Kosten für die Änderung der Anschrift.

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/news.de/dpa/stg