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Neue EU-Batterienverordnung tritt in Kraft: Was Verbraucher nun wissen müssen

Eine neue EU-Batterienverordnung ist in Kraft getreten. Bild: AdobeStock / DimaBerlin

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  • Neue EU-Batterienverordnung ist in Kraft getreten
  • EU schreibt austauschbare Akkus in Smartphones, Laptops & Co. vor
  • Deutschland diskutiert Batterie-Pfand bis zu 50 Euro – Entscheidung vertagt

Seit dem 18. August 2025 gilt in der EU eine neue Batterienverordnung. Diese beinhaltet strengere Vorschriften für Hersteller und Händler, damit Verbraucher alte Batterien künftig einfacher entsorgen können.

Neue EU-Batterienverordnung tritt in Kraft - Das ändert sich nun für Verbraucher

Die neue EU-Verordnung 2023/1542 löst die veraltete Richtlinie aus dem Jahr 2006 ab und bringt weitreichende Änderungen mit sich.Die Vorschriften zielen darauf ab, das Recycling von Batterien deutlich zu verbessern und Gefahren durch Lithium-Akkus zu reduzieren. Hersteller müssen flächendeckende Rücknahmesysteme einrichten, die für Verbraucher kostenfrei nutzbar sind. In Deutschland wird derzeit intensiv über ein zusätzliches Pfandsystem für Batterien debattiert. Diese Maßnahme soll die Rückgabequote steigern und gefährliche Brände in Entsorgungsanlagen verhindern.

Mehr Informationen zu aktuellen Regelungen rund um Batterien gibt's hier:

Akkus zum Selbstwechseln werden Pflicht

Die Verordnung stellt klare Anforderungen an Gerätehersteller. Nutzer müssen Batterien in portablen Geräten künftig ohne Spezialwerkzeug entfernen und austauschen können. Dies erleichtert Reparaturen erheblich und verlängert die Lebensdauer von Smartphones, Laptops und Haushaltsgeräten.

Hersteller sind verpflichtet, die chemische Zusammensetzung ihrer Batterien offenzulegen und eine Steuer-ID anzugeben. Die kostenlose Rückgabe alter Batterien muss flächendeckend gewährleistet sein. Erstmals erfasst die Verordnung auch Akkus von E-Bikes, E-Scootern und Elektrofahrzeugen rechtlich.

Für Verbraucher schafft dies Klarheit bei der Entsorgung verschiedener Batterietypen. Die neuen Kategorien umfassen sämtliche Batteriearten von kleinen Gerätebatterien bis zu großen Fahrzeugakkus. Die transparente Kennzeichnung ermöglicht eine bessere Trennung und fachgerechte Verwertung der unterschiedlichen Batterietypen.

Bundestag vertagt Entscheidung auf Herbst

Die nationale Umsetzung der EU-Vorgaben stockt in Deutschland jedoch erheblich. Das geplante Batterierecht-Durchsetzungsgesetz (BattDG) sollte die europäischen Regelungen in deutsches Recht überführen. Ein erster Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2024 kam durch den Regierungswechsel nicht mehr zur Abstimmung. Die neue Bundesregierung arbeitet an einem überarbeiteten Entwurf, der dem ursprünglichen Vorschlag weitgehend entspricht. Die finale Abstimmung im Bundestag ist jedoch erst für Oktober oder November vorgesehen. Experten rechnen mit einer mehrmonatigen Übergangsphase, in der europäische und nationale Vorschriften teilweise im Widerspruch stehen könnten.

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) kritisiert diese Verzögerung scharf. Die Organisation warnt vor zunehmenden Bränden in Entsorgungsanlagen durch falsch entsorgte Batterien. Vielen Verbrauchern sei nicht bewusst, dass auch Einweg-E-Zigaretten oder blinkende Kinderschuhe Akkus enthalten.

Akku-Pfandsystem soll Brände verhindern

BDE-Präsidentin Anja Siegesmund drängt auf politische Maßnahmen und spricht sich für ein Pfandsystem aus. Auch die Umweltminister verschiedener Bundesländer unterstützen diesen Vorschlag. Das Hauptziel besteht darin, das Brandrisiko zu minimieren und Recyclinganlagen vor Schäden zu bewahren.

Die Diskussion über ein Batteriepfand findet nicht nur in Deutschland statt. In Österreich wurde ein entsprechender Antrag eingereicht, nachdem bekannt wurde, dass jährlich etwa drei Millionen Lithium-Akkus im Restmüll landen und täglich mehrere Brände auslösen. Die Grünen betonen, dass ein Pfandmodell die Rückgabequote erhöhen und gleichzeitig wertvolle Rohstoffe sichern würde.

Bis 2030 müssen gemäß EU-Vorgaben 73 Prozent aller Gerätebatterien getrennt gesammelt werden. Dieses Ziel wird aktuell bei weitem nicht erreicht. Ein Pfandsystem könnte die notwendige Wende bringen.

Pfand zwischen 10 und 50 Euro im Gespräch

Die konkrete Ausgestaltung des Pfandsystems bleibt vorerst offen. In Österreich schlagen die Grünen laut "Salzburger Nachrichten" 10 Euro für kleinere Batterien und 50 Euro für größere Fahrzeugakkus vor. Diese Beträge sollen Verbraucher zur Rückgabe motivieren und die Sammelquote deutlich steigern. In Deutschland existiert bereits ein etabliertes Pfandmodell für Autobatterien. Händler erheben 7,50 Euro beim Kauf, die bei Rückgabe der Altbatterie erstattet werden. Dieses System könnte als Vorbild für eine erweiterte Pfandregelung dienen. Die Höhe des Pfands für Gerätebatterien und andere Akkutypen muss noch festgelegt werden. Entscheidend wird sein, einen Betrag zu finden, der einerseits zur Rückgabe animiert, andererseits aber Verbraucher nicht übermäßig belastet.

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