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Kritik an Bürgergeldplan: "Schwache schädigen ist ihr lieber" - CDU will "Totalverweigerern" Geld streichen

Die CDU will das Bürgergeld grundlegend verändern. Bild: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka

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Die Debatte um das Bürgergeld reißt nicht ab. Besonders die Union ist gegen den Hartz-IV-Nachfolger. Das machten sie zuletzt immer wieder deutlich und sorgten gleichzeitig mit knallharten Forderungen für Schlagzeilen. Nun fordern sie eine grundlegende Änderung des Bürgergelds. Vor allem die Sanktionen sollen deutlich schärfer ausfallen. Ist eine Verschärfung überhaupt möglich?

CDU will Bürgergeld grundlegend ändern

Die CDU will das Unterstützungssystem des Bürgergelds grundlegend ändern. "Der Name "Bürgergeld" führt in die Irre und ist Ausdruck des politischen Konzepts eines bedingungslosen Grundeinkommens", heißt es in einer Beschlussvorlage für eine Sitzung des Bundesvorstands an diesem Montag, über die zunächst die "Bild"-Zeitung (Freitag) berichtete. "Dieses Konzept lehnen wir klar ab." Deshalb wolle die CDU das Bürgergeld in "Neue Grundsicherung" umbenennen und "in der jetzigen Form abschaffen".

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Konkret will sich die CDU unter anderem dafür stark machen, Sanktionen schneller, einfacher und unbürokratischer durchzusetzen. "Lehnt ein arbeitsfähiger Grundsicherungsempfänger ohne sachlichen Grund eine ihm zumutbare Arbeit ab ("Totalverweigerer"), soll zukünftig davon ausgegangen werden, dass er nicht bedürftig ist", heißt es in dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Ein Anspruch auf Grundsicherung solle dann nicht mehr bestehen. Dabei solle sichergestellt werden, dass Kinder und Partner nicht unter dem Verhalten solcher "Totalverweigerer" leiden.

Ziel müsse die Vermittlung in Arbeit sein, fordert die CDU laut der Beschlussvorlage. Der Fokus der Jobcenter solle daher wieder stärker auf eine "intensive und qualifizierende Unterstützung von Hilfeempfängern" gelegt werden. Wer zu Terminen ohne sachlichen Grund mehr als einmal nicht erscheine, solle zunächst keine Leistungen bekommen - das einbehaltene Geld solle erst ausgezahlt werden, wenn der Gesprächsfaden wieder aufgenommen wird. Gibt es nach drei Monaten keinen Kontakt mehr zum Jobcenter, solle davon ausgegangen werden, dass keine Hilfsbedürftigkeit mehr vorliege. Wer Vermögen habe, dürfe die Solidarität der Steuerzahlergemeinschaft nicht in Anspruch nehmen, heißt es in dem Entwurf. Daher solle die Karenzzeit von zwölf Monaten abgeschafft und ab dem ersten Tag in der Grundsicherung eine Vermögensprüfung vorgenommen werden. Die Grenzen von Schonvermögen sollten gesenkt und das Schonvermögen von der Zahl der Arbeitsjahre abhängig gemacht werden.

CDU fordert Bürgergeld-Abschaffung

Die CDU fordert schon länger eine Abschaffung des Bürgergelds. Wenn sie an der nächsten Regierung beteiligt sein sollten, würden sie das System in der Form nicht weiter laufen lassen. "Für die CDU ist klar: Das Bürgergeld in der aktuellen Form wird abgeschafft", heißt es auf der Website der Partei. Das betonte jüngst CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann gegenüber "Bild am Sonntag". Sie sprachen auch immer wieder davon, dass das Bürgergeld nicht zur Arbeit motiviere.

Kritik für Bürgergeldpläne der CDU

Die Pläne der CDU st0ßen auf Kritik. Auf dem sozialen Netzwerk X zeigen sich einige Nutzer entsetzt. "Diese Partei ist wirklich unwählbar, was für eine eklige, populistische Herangehensweise die Armen noch Ärmer zu machen während sich die Reichen die Taschen mit Witzabgaben vollmachen", ärgert sich ein Nutzer. "CDU will nach unten treten.
gegen Steuerhinterziehung will sie nichts machen.....Schwache schädigen ist ihr lieber", meint ein anderer User. "Populistische Dreckscheiße ohne Substanz. Die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts sollte selbst in der Union bekannt sein", heißt es in einem Kommentar.

Der Nutzer spricht ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 an. Sanktionen sind demnach teilweise verfassungswidrig. Darin regelten die Verfassungsrechtler zwar, dass Sanktionen möglich seien, aber der Regelsatz höchstens um 30 Prozent gekürzt werden darf. Eine Kürzung um 60 Prozent sei aber hingegen verfassungswidrig. Der Stadt müsse Empfängern das Existenzminimum garantieren. Dieses ist im Grundgesetz festgeschrieben. Dennoch gibt es bei dem Urteil ein aber. Wer keine als erwerbsfähig gilt, aber keine Arbeit annimmt, kann sich nicht uneingeschränkt auf dieses Recht verlassen. Das bedeutet also, die CDU kann nicht einfach Bürgergeld-Empfängern das Geld streichen, solange es kein neues Gesetz gibt.

Das Bürgergeld hatte nach einer Reform der Ampel-Koalition Anfang 2023 das System von Hartz IV (Arbeitslosengeld II) abgelöst. Es soll Menschen den Lebensunterhalt sichern, die arbeiten können, deren Einkommen aber nicht zum Leben reicht. Betroffenen soll mit Beratung, Aus- und Weiterbildung geholfen werden, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

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/news.de/dpa

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