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Gesundheit: Bundesrat billigt Lachgas-Verbot

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Lachgas, das zusehends als Partydroge kursiert, ist künftig für Kinder und Jugendliche in Deutschland verboten. Der Bundesrat billigte ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), das Erwerb und Besitz für Minderjährige untersagt. Generell verboten werden der Online-Handel und der Kauf an Automaten. Auch die Verfügbarkeit chemischer K.o-Tropfen, die als "Vergewaltigungsdroge" eingesetzt werden, wird künftig beschränkt. Gelten dürften die neuen Vorgaben wohl ab April 2026.

Hintergrund ist, dass der Konsum von Lachgas gerade für Minderjährige mit hohen Gesundheitsrisiken verbunden ist, wie Warken deutlich gemacht hatte - etwa mit Bewusstlosigkeit bis hin zu bleibenden Schäden des Nervensystems. Häufig atmen Konsumenten Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), als euphorisierenden Stoff über Luftballons ein. Strikte Regeln kommen außerdem für die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO). Sie sind als K.-o.-Tropfen bekannt, die in Getränke gegeben werden können.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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