Millionen Haushalte sind betroffen: Diese GEZ-Änderung beim Rundfunkbeitrag kann richtig teuer werden
Eine große Änderung beim Beitragsservice kommt auf Haushalte zu. Bild: picture alliance/dpa | Nicolas Armer
Erstellt von Sabrina Böhme
04.06.2025 12.49
- Änderung beim Beitragsservice
- Zahlungssystem beim Rundfunkbeitrag wird umgestellt
- Künftig keine Zahlungserinnerung bei Einzelüberweisungen
- Fristen verpasst? Neue Methode kann teuer werden
Beitragszahler müssen sich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice auf eine große Änderung einstellen. Der Service stellt seinen Zahlungsservice um. Damit werden Millionen Haushalte in die Pflicht genommen.Das neue Verfahren bedeutet einen erheblichen Einschnitt für Beitragszahler - und bietet teure Fallstricke.
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Änderung beim Rundfunkbeitrag: Beitragsservice stellt Zahlungsservice um
Millionen Haushalte, die ihren Rundfunkbeitrag bisher per Einzelüberweisung zahlen, erhalten künftig keine regelmäßigen Zahlungsaufforderungen mehr. Stattdessen führt der Beitragsservice die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung ein, heißt es in einer Pressemitteilung. Beitragszahler bekommen nur noch einmal jährlich ein Schreiben mit allen Zahlungsterminen des Jahres. Weitere Erinnerungen entfallen komplett - auch in den Folgejahren.
Die Umstellung erfolgt schrittweise. Erste Personen wurden nach Angaben der Pressestelle bereits auf das neue Modell umgestellt. Für alle anderen bleibt das bisherige Verfahren vorerst bestehen, bis sie ihre Einmalzahlungsaufforderung erhalten.
So funktioniert das neue Zahlungssystem für den Rundfunkbeitrag
Die jährliche Einmalzahlungsaufforderung listet sämtliche Fälligkeitstermine des Jahres auf. Danach liegt die Verantwortung vollständig bei den Zahlungspflichtigen. Weitere Mitteilungen verschickt der Beitragsservice nur noch bei wesentlichen Änderungen. Dazu zählen neue Beitragssätze oder geänderte Bankverbindungen. Die gewohnten quartalsweisen Erinnerungen gehören der Vergangenheit an.
Die Umstellung betrifft ausschließlich Personen, die per Einzelüberweisung zahlen. Wer das SEPA-Lastschriftverfahren nutzt, ist von den Änderungen nicht betroffen. Für alle anderen bedeutet das neue System: Sie müssen ihre Zahlungstermine künftig selbst im Blick behalten.
Fristen beim Beitragsservice vergessen: Das droht bei Versäumnissen
Wer seine Rundfunkbeiträge nicht rechtzeitig überweist, muss mit finanziellen Folgen rechnen. Bei ausbleibender Zahlung verschickt der Beitragsservice einen Festsetzungsbescheid. Damit wird automatisch ein Säumniszuschlag von einem Prozent der rückständigen Beitragsschuld fällig.
Der Mindestbetrag liegt bei 8 Euro pro versäumter Zahlung. Da die Beiträge quartalsweise anfallen, können sich die Zusatzkosten schnell summieren. Bei mehreren vergessenen Terminen drohen entsprechend mehrfache Säumniszuschläge.
Die neue Regelung erhöht das Risiko für Beitragszahler erheblich. Ohne die gewohnten Erinnerungen steigt die Wahrscheinlichkeit, Zahlungstermine zu übersehen. Die daraus resultierenden Mehrkosten tragen allein die säumigen Zahler.
Termine, Zahlungsmethoden und mehr: Diese Zahlungsalternativen gibt es beim Rundfunkbeitrag
Der Beitragsservice bietet Unterstützung für die Termineinhaltung an. Auf der Webseite stehen Kalendereinträge zum Download bereit, die Beitragszahler in ihre digitalen Kalender importieren können.
Neben der Einzelüberweisung existieren weitere Zahlungsmöglichkeiten. Das SEPA-Lastschriftverfahren automatisiert die Zahlungen und schützt vor vergessenen Terminen. Auch Barzahlungen bleiben möglich. Der Beitragsservice bietet für Vorauszahlungen drei Zeiträume an - vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Die Zahlungen müssen immer in der Mitte des Monats erfolgen.
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