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Schock nach Skandal-Urteil: Mann zeugt Kind mit Stieftochter (14) - KEIN sexueller Missbrauch

Ein Mann hat ein Kind mit seiner Stieftochter, 14, und wird vom sexuellen Missbrauch freigesprochen. Bild: AdobeStock / AungMyo (Symbolbild)

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Wie kann DIESES Urteil denn Bestand haben? Die Entscheidung eines Gerichts im spanischen Pamplona macht einfach sprachlos, als die Richter einen Mann, der ein Kind mit seiner 14-jährigen Stieftochter gezeugt hat, vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen haben. Wie das sein kann? Ganz einfach!

Mann hat angeblich im Schlaf Sex mit Stieftochter (14)

Das spanische Gericht in Pamplona akzeptierte die Behauptung des Mannes, dass seine Stieftochter Sex mit ihm hatte, indem sie rittlings auf ihm saß, während er auf dem Sofa geschlafen habe. Dabei heißt es doch immer: Wer schläft, sündigt nicht. Der Mann behauptete, keine Erinnerung an das angebliche Ereignis zu haben und sagte, er sei zu der Zeit sehr betrunken gewesen.

14-Jährige bringt nach Sex mit Stiefvater Kind auf die Welt

Das Mädchen gebar neun Monate später im Dezember 2018 ein Kind, berichtet "The Telegraph". Das Sozialamt von Pamplona ordnete einen Vaterschaftstest an, der bestätigte, dass der Mann der Vater des Kindes ist. Die Mutter des Mädchens zeigte den Stiefvater sofort bei der Polizei wegen angeblichen sexuellen Missbrauchs an. Das 14-jährige Mädchen gab zunächst an, auf der Straße vergewaltigt worden zu sein, stimmte aber später der Behauptung ihres Stiefvaters zu, dass er schlief, als sie Sex hatten.

Schock-Urteil: Kein sexueller Missbrauch! Gericht spricht Angeklagten frei

Die Richter in Pamplona sagten, es gäbe nicht genug Beweise, um den Stiefvater zu verurteilen, und sprachen ihn von den Vorwürfen frei. Altamira Gonzalo - Teil einer Gruppe von Juristinnen, die den Prozess verfolgten - sagte, die Entscheidung des Richters bringe "uns zurück zu der Art von Urteilen, die wir in Spanien in den 50er oder 60er Jahren gesehen haben, als es völlige Straffreiheit für Männer im familiären Umfeld gab".

Für sie steht außer Frage: "Das einzige, worauf das Gericht Wert gelegt hat, ist das Recht des Angeklagten auf die Unschuldsvermutung. Es hat seine Pflicht ignoriert, einen Minderjährigen zu schützen und die Tatsache, dass das Schutzalter in Spanien bei 16 Jahren liegt."

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