Panorama

Kindesmissbrauch in den USA: Eingenässt! Babysitterin prügelt Jungen (5) tot

Weil er eingenässt hatte, musste Ryan Peralto sterben. Bild: AdobeStock/ Arkom (Symbolbild)

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Lauren Courtney muss sich vor Gericht verantworten, weil sie den fünf Jahre alten Ryan Peralto totgeprügelt hat.Der Grund für ihren Wutausbruch macht sprachlos: Das Kind hatte sich in die Hosen gemacht. Eine Überwachungskamera hielt die schrecklichen Szenen auf Band fest und überführte so die Babysitterin.

Babysitterin prügelt Jungen (5) zu Tode, weil er in die Hosen gemacht hat

Ereignet hatte sich der tragische Vorfall am 11. März 2021. Ryan Peralto wurde an diesem Tag mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus in Las Vegas im US-Bundesstaat Nevada eingeliefert. Doch die Ärzte konnten den Jungen nicht mehr retten. Er starb nur einen Tag später. Lauren Courtney wurde verhaftet, nachdem die Polizei die Aufnahmen der Überwachungskamera gesichtet hatte. Darauf war zu sehen, wie die Babysitterin auf das Kind einprügelte und ihm gegen den Kopf trat, nachdem es eingenässt hatte.

Junge stirbt an extremen inneren Verletzungen

Anschließend hatte Courtney noch den Vater des Jungen angerufen, ihm erklärt, Ryan würde Blut spucken, und hatte das Kind schließlich bewusstlos und schwer verletzt zurückgelassen. Als Kaiea Peralto zu Hause ankam, fand er seinen Sohn leblos am Boden liegen. Nach der Verhaftung gab Courtney an, sich nicht daran erinnern zu können, den Jungen verprügelt zu haben.

Spendenseite für verstorbenen Ryan Peralto ins Leben gerufen

Auf der Webseite GoFundMe hat die Familie eine Spendenseite für den kleinen Ryan ins Leben gerufen, um damit die Beerdigungskosten zu decken. "Er war ein wunderbarer, alberner und freudiger kleiner Junge, der mit seiner energischen Persönlichkeit das Leben vieler Menschen berührte", heißt es hier. 

Lauren Courtney wird derzeit ohne Aussicht auf Kaution im Clark County Detention Center festgehalten und wartet auf ihren Prozess. Sie muss sich wegen Mordes ersten Grades und acht Fällen von Kindesmisshandlung vor Gericht verantworten.

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/sba/news.de