Panorama

Pink verboten: Knöllchen für Tussi-Parkscheibe

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Die pinke Parkscheibe ist Tabu. Bild: dpa

Politessen sind als gestrenge Hüterinnen der öffentlichen Ordnung bekannt - und die ist nicht verhandelbar. § 13 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht vor, dass eine Parkscheibe elf Zentimeter breit, 15 Zentimeter hoch und blau sein muss, mit Uhrzeitangabe im 24-Stunden-Format. Aufdrucke und Werbung auf der Vorderseite sind verboten und natürlich ist auch jede andere Farbe als Blau verboten.

Zum Beispiel Pink. Dass der Mädchenversand Tussy on Tour Parkscheiben in der Mädchenfarbe herstellt und mit dem Mädchenslogan «Bin shoppen...» versehen für 3,95 verkauft, heißt noch lange nicht, dass Politessen das auch witzig finden - obgleich der Hersteller das gern so hätte: «Warum muss eine Parkuhr immer blau sein? Pink ist eine fröhliche Alternative, die vielleicht nicht von der StVO anerkannt werden muss. Doch kann man sicher davon ausgehen, dass auch ein Polizist oder eine Politesse gegen etwas gute Laune im Straßenverkehr nichts einzuwenden hat» ist in der Produktbeschreibung im Internet zu lesen.

Nun, wie die Bild-Zeitung berichtet, hatte eine StVO-Wächterin in Herten (Ruhrgebiet) sehr wohl etwas dagegen einzuwenden, mit einem Fünf-Euro-Knöllchen quittierte sie den pinken Exzess. Dass Tussi on Tour ganz unten noch explizit darauf hinweist, ihre hippe Scheibe entspreche nicht den Vorgaben der StVO und müsse deshalb nicht von offizieller Seite anerkannt werden, sichert zwar die Firma gegen Ansprüche ihrer Kundinnen ab - echte Tussis haben aber da aber längst begeistert «In den Warenkorb geklickt».

Ein Schelm, wer vermutet, dass Tussi on Tour gemeinsame Sache mit klammen Kommunen macht.

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iwi/kru/news.de