Panorama

Arbeitsrecht: Arbeitslosmeldung auch ohne Personalausweis

Ein Mann füllt in Straubing (Niederbayern) vor der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Arbeitslosengeld aus. Bild: dpa

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Das Landessozialgericht Baden-Württemberg und wies damit die Berufung der beklagten Arbeitsagentur ab (Urteil vom 20. Juli 2011, Aktenzeichen: L 3 AL 236/11). Der Kläger, ein ausgebildeter Elektroniker für Automatisierungstechnik, hatte sich bei der Arbeitsagentur rechtzeitig persönlich arbeitslos gemeldet. In seiner Akte war das Beratungsgespräch zwar protokolliert, da der Kläger jedoch keinen Ausweis habe vorlegen können, sei die «Identifikation zur Alo-Meldung» nicht möglich gewesen. Im Ergebnis bewilligte die Arbeitsagentur erst zum 30. März, statt wie vom Kläger beantragt zum 11. Februar Arbeitslosengeld.

Vor Gericht hatte der Bewilligungsbescheid keinen Bestand. Der Kläger habe sich zweifelsfrei fristgerecht persönlich arbeitslos gemeldet. Wenn es begründete Zweifel an der Identität des Antragstellers gebe, könne die Arbeitsagentur zwar verlangen, dass sich ein Antragsteller ausweise und die Auszahlung von Arbeitslosengeld bis zur Vorlage von Ausweispapieren verzögern. Wenn der Ausweis vorliege, müsse das Arbeitslosengeld jedoch rückwirkend gezahlt werden.

news.de/dapd