Polizeieinsatz Kempten (Allgäu), 14.07.2026: Ermittlungen zu illegaler Prostitution und gewerbsmäßiger Schleusung
Die Polizei Bayern informiert über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Peter Kneffel
Erstellt von Team Datenjournalismus
14.07.2026 12.58
Für Kempten hat die Polizei eine aktuelle Meldung veröffentlicht. In dieser heißt es:
Seit Februar 2025 führt die Kriminalpolizeiinspektion Kempten unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Kempten Ermittlungen im Zusammenhang mit illegaler Prostitution und gewerbsmäßiger Schleusung. Dabei wurden mehrere Verstöße festgestellt.
Im Februar 2025 trafen Polizeibeamte in einem Massagesalon zwei chinesische Staatsbürgerinnen an, die dort ohne gültige Aufenthaltserlaubnis arbeiteten. Nach eigenen Angaben übten sie auch sexuelle Dienstleistungen aus, für die keine behördliche Erlaubnis vorlag. Die Betreiber des Massagesalons beschäftigten nachweislich wiederholt Masseurinnen ohne Aufenthaltstitel. Die Staatsanwaltschaft Kempten erhob Anklage gegen die Betreiber wegen gewerbsmäßiger Schleusung. Ein Urteil steht noch aus.
Im Mai 2026 wurden bei einer Bordellkontrolle in einem weiteren Massagesalon drei Frauen ohne gültigen Aufenthaltstitel festgestellt. Diese versuchten sich der polizeilichen Kontrolle zu entziehen, indem sie sich ein einem nicht sichtbaren Raum hinter einer Schrankwand versteckten. Gegen die Betreiberin wurde ebenfalls ein Verfahren wegen gewerbsmäßigem Einschleusen von Ausländern eingeleitet. Im Zuge der Ermittlungen wurde ein weiteres Bordell in Baden-Württemberg durchsucht. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.
Weitere polizeiliche Kontrollen im Bereich der illegalen Prostitution im Zuständigkeitsbereich der Kriminalpolizeiinspektion Kempten zeigen, dass vermehrt Frauen weiterhin alleine in Ferienwohnungen und Hotelzimmern der Prostitution nachgehen. Dabei wird immer wieder festgestellt, dass einige Frauen weder über einen gültigen Aufenthaltstitel noch über einen Reisepass verfügen. Auffällig ist ein Anstieg der Fälle, in denen chinesische Staatsangehörige betroffen sind. Trotz vermehrter Anzeigen aus der Bevölkerung und intensiver polizeilicher Kontrollen ist kein Rückgang der illegalen Prostitution zu verzeichnen.
Grundsätzlich ist in Deutschland eine legale Ausübung von Prostitution nur in sperrbezirksfreien Bereichen möglich, die von Kommunen ab 50.000 Einwohnern ausgewiesen werden müssen.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidiums Süd/West. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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