Geruchsbelästigung Marl heute: 2.2 Vorsorgliche Information zu einer Geruchsbelästigung
Über das mobile Warnsystem wurde vor Brandgasen gewarnt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Thomas Warnack
Erstellt von Alexander Aßmann
13.07.2026 01.40
- Warnung zu einer Geruchsbelästigung in Marl (Recklinghausen)
- Meldezeit: Heute, der 13.07.2026, 01:30 Uhr
- Meldung gilt sofort, mit der Gefahrenstufe "gering"
Im Kreis Recklinghausen warnt die Leitstelle ihre Bevölkerung vor einer Geruchsbelästigung. Geruchsbelästigung ist nicht nur unangenehm, sondern kann in manchen Fällen auch gefährlich sein. Bitte sorgen Sie für Ihre Sicherheit und folgen Sie den Empfehlungen der Behörden.
2.2 Vorsorgliche Information zu einer Geruchsbelästigung - Marl
Heute hat die Leitstelle um 01:30 Uhr eine Warnung herausgegeben. Diese gilt im Bundesland Nordrhein-Westfalen, für Recklinghausen.
"In der Stadt Marl, Ortsteil Drewer, ist eine Geruchsbelästigung wahrnehmbar. Nach derzeit vorliegenden Informationen kann eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden. Besondere Schutzmaßnahmen sind zurzeit nicht erforderlich. Blockieren Sie nicht den Notruf von Feuerwehr und Polizei durch Nachfragen." (Quelle: Leitstelle Kreis Recklinghausen)
Industrieemissionen, Abfallentsorgung oder Landwirtschaft sind einige der häufigsten Ursachen für Geruchsbelästigung. Es kann zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen, insbesondere wenn es sich um unangenehme oder gesundheitsgefährdende Gerüche handelt. Neben einer Belästigung können Gerüche auch gesundheitliche Auswirkungen haben, wie z.B. Kopfschmerzen, Übelkeit oder Schwindel. In manchen Fällen können Gerüche auch ein Anzeichen für giftige oder gefährliche Substanzen in der Umgebung sein. Es ist daher wichtig, Geruchsbelästigung ernst zu nehmen.
Die Gefahr wurde als gering eingestuft, doch beachten Sie trotzdem die nötigen Verhaltensregelungen, um mögliche Verletzungen, Schäden oder Unannehmlichkeiten zu verhindern oder zumindest zu verringern.
So sollten Sie sich bei einer Geruchsbelästigung verhalten
Im Fall einer Geruchsbelästigung empfiehlt das zuständige Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Folgendes:
- Es besteht keine Gefahr.
- Türen und Fenster geschlossen halten
Wir informieren Sie hier, sobald eine Entwarnung zu dem Vorfall gegeben wird.
+++ Dieser Artikel wurde basierend auf Daten des "Modularen Warnsystems" (MoWaS) des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe erstellt. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden Meldungen automatisiert erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen.+++ alx/roj/news.de