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Polizei-News None, 03.07.2026: Polizeimeldung

Die Polizei Sachsen-Anhalt informiert über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Hendrik Schmidt

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Für den Landkreis None hat die Polizei eine neue Meldung veröffentlicht. In dieser heißt es:

Am heutigen Freitag, den 3. Juli 2026, kontrollierten Einsatzkräfte des Wasserschutzpolizeireviers gegen 09:30 Uhr ein belgisches Gütermotorschiff in der Doppelsparschleuse Hohenwarthe am Mittellandkanal bei Kanalkilometer 325.

Im Rahmen der Kontrolle wurde bei dem belgischen Schiffsführer eine Atemalkoholkonzentration von 1,49 Promille festgestellt. Der an Bord befindliche rumänische Steuermann, welcher das Schiff in der Schleuse befestigen sollte, wies eine Atemalkoholkonzentration von 1,33 Promille auf.

Da sich das Gütermotorschiff zum Zeitpunkt der Kontrolle in der Schleusenkammer befand und beide Besatzungsmitglieder aufgrund ihrer Alkoholisierung nicht in der Lage waren, das Fahrzeug sicher weiterzuführen, wurde über das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe, Außenbezirk Niegripp, unverzüglich ein qualifizierter Schiffsführer angefordert. Ein längerer Verbleib des Gütermotorschiffes in der Schleusenkammer hätte erhebliche Beeinträchtigungen für den Schiffsverkehr auf dem Mittellandkanal nach sich gezogen, da die Schleuse währenddessen nicht für weitere Fahrzeuge hätte genutzt werden können. Dank der schnellen und professionellen Unterstützung durch die Mitarbeiter des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes konnte kurzfristig ein qualifizierter Schiffsführer bereitgestellt werden. Dieser übernahm das Gütermotorschiff und fuhr es aus der Schleusenkammer, sodass die Betriebsbereitschaft der Schleuse ohne nennenswerte Verzögerungen wiederhergestellt und Beeinträchtigungen für die Schifffahrt auf ein Minimum reduziert werden konnten.

Die Wasserschutzpolizei führte eine Blutprobenentnahme durch und sprach gegenüber der Schiffsbesatzung ein vorläufiges Weiterfahrverbot aus. Dieses bleibt so lange bestehen, bis die verantwortlichen Besatzungsmitglieder wieder fahrtüchtig und nüchtern sind.

Gegen den Schiffsführer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 Strafgesetzbuch (StGB) eingeleitet. Darüber hinaus wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt. Teilweise werden Reports erst nach einem Tag nachgemeldet; es kann daher vorkommen, dass Meldungen mit einer Verzögerung von bis 24 Stunden veröffentlicht werden. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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