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Polizei-News Osnabrück, 02.07.26: Leistungsbetrug lohnt sich nicht für Nienburger/ Zoll deckt Leistungsbetrug auf

Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Matthias Balk

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Grundsicherung für Arbeitsuchende. Im November 2024 nahm er eine Beschäftigung auf, ohne dies dem Leistungsträger anzuzeigen. So konnte er für den Leistungszeitraum Dezember 2024 insgesamt 128,00 Euro Sozialleistungen zu Unrecht kassieren.

Überführt wurde der Leistungsbetrüger durch einen automatisierten Datenabgleich, DALEB (Datenabgleich, Leistungsempfänger und Beschäftigung). Dabei überprüfen die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen mit dem Datenbestand der Träger der Rentenversicherung betreffend gemeldete Beschäftigungen. Nach Auswertung dieser Abfrage erfolgte eine Mitteilung des Jobcenters Nienburg als zuständigem Sozialleistungsträger an das Hauptzollamt Osnabrück, woraufhin dies die Ermittlungen aufnahm, die schließlich zur Verurteilung wegen Betruges durch das Amtsgericht Nienburg führten.

Der Straftäter hätte dem Jobcenter Nienburg die Beschäftigungsaufnahme unverzüglich mitteilen müssen. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise unterlassen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Osnabrück vom 02.07.2026 gegen 09:10 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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