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Polizei-News Osnabrück, 02.07.26: Leistungsbetrug lohnt sich nicht für Osnabrücker/ Zoll deckt Leistungsbetrug auf

Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte

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Grundsicherung für Arbeitsuchende. Am 12. Februar 2024 nahm der Vertreter der Bedarfsgemeinschaft eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, ohne dies dem Leistungsträger anzuzeigen. So konnte er für die Leistungszeiträume März bis Mai 2024 insgesamt 1552,67 Euro Sozialleistungen zu Unrecht kassieren. Der Täter handelte im Wiederholungsfall.

Überführt wurde der Leistungsbetrüger durch einen automatisierten Datenabgleich, DALEB (Datenabgleich, Leistungsempfänger und Beschäftigung). Dabei überprüfen die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen mit dem Datenbestand der Träger der Rentenversicherung betreffend gemeldete Beschäftigungen. Nach Auswertung dieser Abfrage erfolgte eine Mitteilung des Jobcenters Osnabrück als zuständigem Sozialleistungsträger an das Hauptzollamt Osnabrück, woraufhin dies die Ermittlungen aufnahm, die schließlich zur Verurteilung wegen Betruges durch das Amtsgericht Osnabrück führten.

Der Straftäter hätte dem Jobcenter Osnabrück die Beschäftigungsaufnahme unverzüglich mitteilen müssen. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise unterlassen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Osnabrück vom 02.07.2026 gegen 08:31 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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