Polizei-News Schwerin, 01.07.26: Neues Personalvertretungsgesetz stellt die Verwaltung zukunftsfest auf
Die Polizei berichtet über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Lilli Förter
Erstellt von Team Datenjournalismus
01.07.2026 15.11
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat heute dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur umfassenden Novellierung des Personalvertretungsgesetzes zugestimmt. Mit der Neufassung wird das seit 1993 geltende Recht modernisiert und an aktuelle rechtliche, gesellschaftliche und arbeitsorganisatorische Entwicklungen angepasst.
"Mit dem heutigen Beschluss machen wir das Personalvertretungsrecht wieder anschlussfähig an die Realität der Verwaltung. Klare Zuständigkeiten, transparente Verfahren und verlässliche Beteiligungsrechte sorgen dafür, dass Entscheidungen nachvollziehbarer und tragfähiger werden", erklärt Innenminister Christian Pegel.
Die Novellierung setzt zentrale Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung um und reagiert auf veränderte Arbeitsbedingungen, die beispielsweise durch flexible Arbeitszeiten, neue Arbeitsformen und die fortschreitende Digitalisierung bedingt sind. Gleichzeitig stärkt sie die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege sowie Gleichstellungsbelange.
Personalräte können sich künftig grundsätzlich mit allen innerdienstlichen Angelegenheiten befassen, wobei sie sich an bewährten Regelungen anderer norddeutscher Länder orientieren. Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen Dienststellen und Personalräten weiterentwickelt. Neu ist auch die ressortübergreifende Mitbestimmung, um die Interessen der Beschäftigten auch über Ressortgrenzen hinweg wirksam zu berücksichtigen.
"Uns war wichtig, die Mitbestimmung nicht nur zu bewahren, sondern auch gezielt weiterzuentwickeln. Die Einführung ressortübergreifender Beteiligung ermöglicht es, landesweite Veränderungen effizient und einheitlich zu gestalten - zum Vorteil der Beschäftigten wie auch der Verwaltung", so der Minister weiter.
Die Arbeit der Personalräte soll an moderne Arbeitsweisen angepasst werden. Daher wird es in Zukunft möglich sein, seine Stimme bei Personalratswahlen elektronisch abzugeben. Zudem werden erstmals eigene Beteiligungsgremien für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sowie für Verwaltungsdienst-Anwärterinnen und Anwärter geschaffen. Auch studentische und wissenschaftliche Hilfs-kräfte erhalten klar geregelte Vertretungsrechte.
"Wer früh Verantwortung übernimmt und die Verwaltung aktiv mitgestaltet, identifiziert sich stärker mit seinem Arbeitsplatz. Deshalb stärken wir bewusst die Beteiligungsrechte junger Menschen und schaffen erstmals passgenaue Gremien für Anwärterinnen, Anwärter und Referendarinnen und Referendare", führt Christian Pegel aus.Geplant sind Anpassungen bei Freistellungen, neue Vorschriften zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie Maßnahmen zur Vermeidung personalratsloser Zeiten bei Umstrukturierungen. Künftig gibt es in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommerns - entsprechend vergleichbarer Länderregelungen - nur noch zwei Status-gruppen: Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
"Eine moderne Verwaltung braucht motivierte Beschäftigte und funktionierende Beteiligungsstrukturen. Das neue Per-sonalvertretungsgesetz ist ein wichtiger Baustein, um den öffentlichen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft leistungsfähig, attraktiv und zukunftssicher aufzustellen", so Innenminister Christian Pegel.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Ministerium für vom 01.07.2026 gegen 14:32 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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