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Polizei-News Dortmund, 21.06.26: Bundespolizei nimmt renitenten Fluggast in Gewahrsam - Sachschaden im Revier verursacht

Unerlaubter Aufenthalt für das Presseportal Bild: Adobe Stock / pattilabelle

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Am 20. Juni verweigerte eine Fluggesellschaft einem alkoholisierten Mann am Flughafen Dortmund den Weiterflug nach Belgrad. Nachdem der 35-Jährige einem Platzverweis der Bundespolizei wiederholt nicht nachkam, nahmen ihn die Beamten in Gewahrsam.Gegen 15:55 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle einen serbischen Staatsangehörigen, der mit einem Flug von Dortmund nach Belgrad reisen wollte.Nachdem der Mann die Ausreisekontrolle bereits passiert hatte, informierte das Boardingpersonal die Bundespolizei telefonisch darüber, dass dem Reisenden aufgrund seiner Alkoholisierung die Mitnahme verweigert werde. Einsatzkräfte der Bundespolizei und der Landespolizei begleiteten den Mann daraufhin aus dem Boardingbereich und forderten ihn auf, den Flughafen zu verlassen.Kurze Zeit später trafen die Beamten den 35-Jährigen erneut im Bereich der Information des Flughafens an. Die Einsatzkräfte erteilten dem Serben einen Platzverweis. Da er diesem nicht nachkam und sich zunehmend verbal aggressiv verhielt, nahmen die Beamten ihn zur Durchsetzung des Platzverweises in Gewahrsam.Auf dem Weg zur Dienststelle beleidigte der Mann die Einsatzkräfte mehrfach, wurde zunehmend aggressiver und sperrte sich gegen die Verbringung. Die Beamten brachten den 35-Jährigen zu Boden und legten ihm Handfesseln an. Hierbei erlitt der Mann leichte Verletzungen. Eine medizinische Versorgung lehnte er ab. Nach durchgeführter Belehrung äußerte sich der in Deutschland wohnungslose nicht zu den Vorwürfen. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund zwei Promille.Während seines Aufenthaltes im Gewahrsamsraum beschädigte der Beschuldigte eine Tapete sowie eine Fußleiste. Gegen 18:50 Uhr übergaben die Bundespolizisten den Mann an Beamte der Polizei Dortmund, welche ihn dem Polizeigewahrsam zuführten. Zur Sicherung des Strafverfahrens erhoben die Beamten eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400 Euro.Die Bundespolizei leitete Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Beleidigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Sachbeschädigung ein und sicherte die Videoaufzeichnungen.Die eingesetzten Polizeibeamten blieben unverletzt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 21.06.2026 gegen 12:23 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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