Polizei-News Soest, 12.06.26: Zweimal Parfüm gestohlen - Tatverdächtiger soll Haftrichter vorgeführt werden
Die Polizei informiert über eine aktuelle Fahndung (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Christoph Reichwein
Erstellt von Team Datenjournalismus
12.06.2026 09.00
Ein 48-jähriger Mann ohne festen Wohnsitz steht im Verdacht, am Donnerstag (11. Juni) innerhalb weniger Stunden zwei Parfümdiebstähle in Soester Drogeriemärkten begangen zu haben. Der Tatverdächtige wurde in beiden Fällen durch Polizeibeamte gestellt und vorläufig festgenommen. Er soll am heutigen Freitag einem Haftrichter vorgeführt werden.
Gegen 13 Uhr beobachtete ein Ladendetektiv in einer Drogerie an der Brüderstraße, wie der Mann ein Parfüm im Wert von rund 100 Euro entwendete. Nachdem er das Geschäft verlassen hatte, flüchtete er zunächst zu Fuß. Im Rahmen der Fahndung konnte er wenig später im Bereich der Stiefernbergstraße angetroffen und festgenommen werden. Das zuvor entwendete Parfüm wurde in einem Gebüsch nahe des Festnahmeortes aufgefunden und sichergestellt.
Nur wenige Stunden später geriet derselbe Tatverdächtige erneut in den Fokus der Polizei. Gegen 17.15 Uhr soll er in einer Drogerie am Bahnhof ein weiteres Parfüm im Wert von rund 63 Euro entwendet haben.
Videoaufzeichnungen führten zur eindeutigen Identifizierung des Mannes. Er konnte anschließend im Bereich des Bahnhofs durch Einsatzkräfte angetroffen und erneut festgenommen werden. Nach eigenen Angaben hatte er das Parfüm bereits an einen unbekannten Käufer verkauft.
Der 48-Jährige ist der Polizei bereits wegen gleichgelagerter Delikte bekannt. Da gegen ihn unter anderem der Verdacht der Wiederholungsgefahr und Fluchtgefahr besteht, wurde er dem Polizeigewahrsam zugeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft soll er heute einem Haftrichter vorgeführt werden.
Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Hinweise der Polizei:
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Ankauf von Waren unbekannter Herkunft strafrechtliche Folgen haben kann. Wer Gegenstände erwirbt, obwohl er weiß oder damit rechnet, dass diese aus einer Straftat stammen, kann sich wegen Hehlerei strafbar machen.
Achten Sie insbesondere auf folgende Warnsignale:
Der Verkauf erfolgt auffällig günstig und deutlich unter dem üblichen Marktpreis.
Der Verkäufer kann keinen Kaufbeleg oder Eigentumsnachweis vorlegen.
Die Ware wird auf der Straße, an Bahnhöfen oder an anderen ungewöhnlichen Orten angeboten.
Der Verkäufer drängt auf einen schnellen Kauf oder möchte ausschließlich Bargeld erhalten.
Verpackungen, Sicherungsetiketten oder Preisaufkleber wirken manipuliert oder fehlen.
Der Verkäufer macht widersprüchliche Angaben zur Herkunft der Ware.
Wer Zweifel an der Herkunft eines angebotenen Gegenstandes hat, sollte vom Kauf Abstand nehmen. Verdächtige Verkaufsangebote können der Polizei gemeldet werden.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Kreispolizeibehörde Soest vom 12.06.2026 gegen 08:22 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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