Polizei-News Dortmund, 11.06.26: Messerkriminalität rückläufig - Polizei Dortmund startet Aufklärungskampagne "Reality Check - Messer"
Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Marijan Murat
Erstellt von Team Datenjournalismus
11.06.2026 10.40
Der stellvertretende Behördenleiter Achim Stankowitz hatte sich bereits bei der Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2025 vorsichtig optimistisch gezeigt. In der statistischen Auswertung war zu diesem Zeitpunkt bereits ein positiver Trend mit einem Rückgang von knapp drei Prozent bei der Gesamtzahl der Gewaltdelikte festzustellen.
Ein Blick auf die aktuellen Zahlen zur Messerkriminalität (als speziellem Phänomen der Gewaltkriminalität) bestätigt nun diesen Trend auch in diesem Deliktsbereich. Während es in den Monaten Januar bis Mai 2025 noch insgesamt 213 Straftaten im Zusammenhang mit einem Messer gab, sind es im Vergleichszeitraum 2026 nur 132 (Hinweis für Redaktionen: Der Vergleich dieser vorläufigen Eingangsstatistik kann von der Polizeilichen Kriminalstatistik als Ausgangsstatistik abweichen. Im Verlauf der Ermittlungen kann es naturgemäß zu neuen Erkenntnissen bezüglich des Straftatbestandes oder der Anzahl der Tatverdächtigen kommen).
Hierzu der stellvertretender Behördenleiter Achim Stankowitz:"Diese positive Entwicklung ist das Ergebnis des bereits 2024 entwickelten Handlungs- und Maßnahmenkonzeptes zur Bekämpfung der Messerkriminalität hier bei uns in Dortmund. Im Bereich der Strafverfolgung bringen wir mit der Präsenzkonzeption Fokus mehr Personal auf die Straße. Zuletzt wurde die PK Fokus ergänzt mit spezifisch zugeschnittenen Präsenzkonzeptionen in allen Polizeiinspektionen. Messerstraftaten stehen aufgrund ihrer Gefährlichkeit bei allen Einsatzkräften besonders im Fokus. Messer haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen. Entsprechend sind unsere Beamtinnen und Beamten für dieses Phänomen sensibilisiert und handeln bei entsprechenden Sachverhalten konsequent.
Auch die Bündelung und Spezialisierung der kriminalpolizeilichen Arbeit im Gewaltkommissariat trägt zur Erhöhung der Aufklärungsquote in diesem Bereich bei. Tatzusammenhänge können besser erfasst, Wiederholungstätern kann konsequenter entgegengetreten werden und die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft wird noch enger. Dieses Vorgehen hat sich auch schon in anderen Deliktsbereichen bewährt (zuletzt bei der SoKo Rechts).
Werden während polizeilicher Maßnahmen Personen angetroffen, die ein Messer oder einen gefährlichen Gegenstand mitführen, stehen zunächst strafverfolgende Aspekte im Vordergrund. Begleitend dazu sind mit allen Maßnahmen aber immer auch präventive Gesichtspunkte verknüpft. Das Ziel ist, mit diesen Konzepten die Menschen zu sensibilisieren, dass Messer oder gefährliche Gegenstände nicht in den öffentlichen Raum gehören. Dreh- und Angelpunkt in diesem präventiven Ansatz bleiben aber die individuell ausgesprochenen Messertrageverbote. Die stetigen Kontrollen zeigen immer häufiger, dass die Einsatzkräfte bei Personen mit einer gültigen Verbotsverfügung, auch tatsächlich kein Messer vorfinden. Alleine im April 2026 war das 58 Mal der Fall. Ein Zeichen dafür, dass nach Einschätzung der Polizei Dortmund die Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt Wirkung zeigen."
Seit Einführung des Handlungs- und Maßnahmenkonzeptes zur Bekämpfung der Messerkriminalität im April 2024 wurden insgesamt 214 Verbotsverfügungen rechtskräftig ausgesprochen (Stand Mai 2026).
Seitdem wurde in 44 Fällen ein Verstoß festgestellt und ein Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro (beim Erstverstoß) festgelegt. Derzeit hat die Polizei Dortmund Zahlungsbescheide in Höhe von 12.500 Euro zugestellt.
Ein weiterer Handlungsschwerpunkt bei der Bekämpfung der Messerkriminalität liegt bei der Öffentlichkeitsarbeit. Am 10.06.26 startet die Polizei Dortmund daher auf ihren Sozialen Medien mit einer Videoreihe, die sich gezielt an junge Menschen richtet. Dieser "Reality Check: Messer" soll nicht mit erhobenem Zeigefinger zu gesetzestreuem Verhalten ermahnen, sondern vielmehr über die Verbote aufklären, die im Umgang mit gefährlichen Gegenständen im Allgemeinen gelten. Und über die Konsequenzen, die bei wissentlichem oder auch unwissentlichem Verstoß drohen.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizei Dortmund vom 11.06.2026 gegen 10:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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