Polizei-News Hannover, 05.06.26: DPolG Niedersachsen zum neuen Disziplinargesetz - Rechtsstaatliche Sorgfalt statt politischer Symbolik
Die Polizei berichtet über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Lilli Förter
Erstellt von Team Datenjournalismus
05.06.2026 13.34
Hannover - Verfassungstreue ist unverhandelbar - aber statusvernichtende Entscheidungen dürfen nicht zur Verwaltungsroutine werden. Die Deutsche Polizeigewerkschaft Niedersachsen (DPolG) erneuert ihre Kritik an der Änderung des Niedersächsischen Disziplinargesetzes. Bereits im Vorfeld hatte die DPolG Niedersachsen deutlich Stellung bezogen. Diese gewerkschaftlichen Bedenken sind politisch jedoch nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Für die DPolG Niedersachsen steht fest: Verfassungsfeindinnen und Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst keinen Platz. Zugleich hatte die DPolG bereits im November 2025 deutlich gemacht, dass die bestehenden Instrumente greifen. Der Fall eines der Reichsbürgerszene zuzuordnenden Polizeibeamten aus der Polizeidirektion Hannover hat gezeigt, dass Ermittlungen, Disziplinarverfahren und Entfernung aus dem Polizeidienst auf rechtsstaatlicher Grundlage möglich sind.
Richtig bleibt: Disziplinarverfahren dürfen sich nicht über Jahre hinziehen. Positiv ist daher, wenn Verfahren beschleunigt, gerichtliche Überprüfbarkeit erhalten, sofortige Vollziehung ausgeschlossen, Personalvertretungen bei statusberührenden Maßnahmen mit Zustimmung der Betroffenen eingebunden und die Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz klarer geregelt werden.
Diese Punkte ändern aber nichts an der zentralen gewerkschaftlichen Kritik: Schwerwiegende Maßnahmen wie die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder die Aberkennung des Ruhegehalts können künftig durch behördliche Disziplinarverfügung ausgesprochen werden. Damit wird die vorgelagerte gerichtliche Entscheidung durch eine nachgelagerte gerichtliche Kontrolle ersetzt. Gerade bei statusvernichtenden Maßnahmen ist das keine bloße Verfahrensvereinfachung, sondern betrifft berufliche Existenz, Fürsorgepflicht des Dienstherrn und Vertrauen in einen ausgewogenen Rechtsstaat.
Besonders kritisch ist dabei die behördliche Praxis. Die Disziplinarsachbearbeitung in den Personaldezernaten liegt ausschließlich bei Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 2.1 und nicht bei Volljuristinnen oder Volljuristen. Das ist ausdrücklich kein Vorwurf an die Kolleginnen und Kollegen, sondern ein Hinweis auf die Tragweite der neuen Verantwortung. Wer diese Entscheidungsebene in die Verwaltung verlagert, muss juristische Fachkompetenz, ausreichende Ressourcen, klare Leitlinien und unabhängige rechtliche Qualitätssicherung gewährleisten.
Hinzu kommt eine grundsätzliche Frage: Was passiert, wenn sich politische Mehrheitsverhältnisse ändern? Rechtsstaatliche Sicherungen müssen unabhängig davon tragen, wer gerade regiert. Befugnisse, die heute mit dem nachvollziehbaren Ziel des Demokratieschutzes begründet werden, können morgen unter anderen politischen Vorzeichen anders genutzt werden. Ein guter Rechtsstaat baut deshalb nicht auf Vertrauen in aktuelle Mehrheiten, sondern auf stabile Verfahren, klare Grenzen und wirksame Kontrolle.
Die aktuelle Debatte über eine mögliche Neudefinition der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verstärkt diese Sorge. Wenn Disziplinarmaßnahmen gegen tatsächliche oder vermeintliche Verfassungsfeindinnen und Verfassungsfeinde beschleunigt werden, dürfen die Maßstäbe für Verfassungstreue nicht zugleich politisch unscharf werden. Demokratieprinzip, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, parlamentarische Opposition und unabhängige Gerichte gehören untrennbar zusammen.
"Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst keinen Platz. Aber gerade deshalb muss der Staat sauber, neutral und rechtsstaatlich handeln. Schnelligkeit ersetzt keine Sorgfalt. Wer der Exekutive mehr Verantwortung im Disziplinarverfahren überträgt, muss für klare Maßstäbe, juristische Fachkompetenz und wirksame Kontrolle sorgen", erklärt der Landesvorsitzende Patrick Seegers.
Die DPolG Niedersachsen fordert daher eine engmaschige Evaluation der neuen Regelungen. Dienststellen brauchen ausreichend Personal, klare Leitlinien, disziplinarrechtliche Fachkompetenz und rechtliche Qualitätssicherung. Ein wehrhafter Rechtsstaat muss Extremismus konsequent bekämpfen, darf dabei aber nie seine eigenen rechtsstaatlichen Maßstäbe zur Disposition stellen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des DPolG Niedersachsen vom 05.06.2026 gegen 12:57 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
roj/news.de