Polizeieinsatz Jerichower Land, 22.05.2026: Erneut verfassungswidrige Symbole am Bahnhof Genthin
Die Polizei Sachsen-Anhalt informiert über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Klaus-Dietmar Gabbert
Erstellt von Team Datenjournalismus
22.05.2026 15.27
Für das Jerichower Land hat die Polizei mehrere aktuelle Meldungen veröffentlicht. In diesen heißt es:
Erneut verfassungswidrige Symbole am Bahnhof Genthin
Genthin, Bahnhofstraße, 21.05.2026, 12:03 Uhr Erneut wurde am Bahnhof in Genthin ein verfassungswidriges Symbol festgestellt. Ein Hinweisgeber informierte die Polizei über das Anbringen eines Hakenkreuzes. Die eingesetzten Beamten dokumentierten das Symbol fotografisch und machten es anschließend unkenntlich. Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Sachbeschädigung eingeleitet.
Mit E-Scooter ohne Versicherung unterwegs
Gommern, Martin-Schwantes-Straße, 21.05.2026, 16:30 Uhr Im Rahmen der Streifentätigkeit fiel Polizeibeamten in der Martin-Schwantes-Straße in Gommern eine E-Scooter-Fahrerin auf, an deren Fahrzeug keine Versicherungsplakette angebracht war. Die 19-jährige deutsche Fahrerin wurde angehalten und kontrolliert. Eine technische Überprüfung vor Ort ergab, dass das Fahrzeug eine Geschwindigkeit von 26 km/h erreicht und kein originales Typenschild vorhanden ist. Der Fahrzeugführerin wurde der Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie ohne Versicherungsschutz mitgeteilt. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Gegen die Fahrerin und den 43-jährigen deutschen Halter wurden entsprechende Strafanzeigen gefertigt. Die Polizei weist darauf hin, dass E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr nur mit gültiger Versicherung und entsprechender Zulassung geführt werden dürfen. Bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist zudem eine Fahrerlaubnis erforderlich.
Geschwindigkeitskontrolle in Möser
Möser, Chaussee, 21.05.2026, 10:15 bis 10:23 Uhr Am 21.05.2026 führten Polizeibeamte in Möser, auf der Chaussee in Höhe Biesengrundbreite in Fahrtrichtung Gerwisch, eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Im Rahmen der Kontrolle wurden rund 80 Fahrzeuge überprüft. Bei erlaubten 50 km/h wurden insgesamt drei Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Der höchste Verstoß wurde bei einem 25-jährigen deutschen Lkw-Fahrer aus Halle festgestellt, der mit 66 km/h gemessen wurde. Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeugs wurde zudem eine unzureichende Profiltiefe der Reifen festgestellt. Aus diesem Grund wurde die Weiterfahrt untersagt. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde entsprechend erweitert und auch der Halterverstoß wird geahndet.
Hinweis der Polizei Kein Ansprechen von Kindern am 20.05.2026 festgestellt
Burg OT Gütter, 20.05.2026 Im Zusammenhang mit einem gemeldeten Vorfall am 20.05.2026 in Gütter konnte der Sachverhalt durch die Polizei inzwischen aufgeklärt werden. Die Polizei wurden am Nachmittag des 20.05.2026 in die Ortslage Gütter entsandt, nachdem bekannt wurde, dass ein Kind möglicherweise von unbekannten Personen angesprochen worden sei. Vor Ort erfolgte die Befragung des betroffenen Kindes sowie der gesetzlichen Vertreterin. Nach Angaben des Kindes befand es sich gegen 14:45 Uhr nach dem Verlassen des Schulbusses auf dem Heimweg. Währenddessen sei ein weißer Transporter in die Dorfstraße eingebogen. Aufgrund der medialen Berichterstattung zu einem Vorfall aus der Vorwoche habe sich das Kind erschrocken und sei nach Hause gelaufen. Hinweise darauf, dass es zu einem Ansprechen des Kindes oder anderer Kinder gekommen ist, ergaben sich jedoch nicht. Im weiteren Verlauf meldete sich ein Hinweisgeber am 21.05.2026 telefonisch beim Polizeirevier Jerichower Land. Im Zuge des Telefonats konnte zweifelsfrei geklärt werden, dass es sich im o.g. Sachverhalt um ein Missverständnis handelte und das Kind folglich zu keiner Zeit in Gefahr war. Der Sachverhalt ist damit aufgeklärt. Hinweise auf eine Straftat oder ein verdächtiges Ansprechen von Kindern liegen nicht vor. Es ergeht der Allgemeine Hinweis der Polizei, dass öffentliche Spekulationen zur Verunsicherung der Bevölkerung sowie zur unbegründeten Verdächtigung Unbeteiligter führen können. Das posten von Kennzeichen vermeintlicher Tatfahrzeuge kann zudem eine Straftat darstellen. Sachdienliche Hinweise oder verdächtige Beobachtungen sollten stattdessen unmittelbar an die Polizei gemeldet werden, damit eine sachgerechte Prüfung und gegebenenfalls erforderliche Ermittlungen erfolgen können.
Bilder zu den Fällen finden Sie in der Originalmeldung der Polizei.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeirevier Jerichower Land. Teilweise werden Reports erst nach einem Tag nachgemeldet; es kann daher vorkommen, dass Meldungen mit einer Verzögerung von bis 24 Stunden veröffentlicht werden. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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