Polizei-News Ibbenbüren, 15.05.26: Ibbenbüren, Exhibitionistische Handlungen
Die Polizei informiert über eine aktuelle Fahndung (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Bernd Wüstneck
Erstellt von Team Datenjournalismus
15.05.2026 13.02
In Ibbenbüren ist es am Dienstagabend (12.05.) um 17.55 Uhr zu exhibitionistischen Handlungen gekommen.
Eine 25-jährige Frau war zu Fuß auf einem Fuß- und Radweg an der Aa, in der Nähe der Kreuzung Bekassinenweg / Memelweg, unterwegs. Eine bislang unbekannte männliche Person fuhr mit einem Fahrrad an der jungen Frau vorbei und hielt anschließend an einer Holzbrücke.
Als die Frau sich der Brücke näherte, stand der Mann entblößt an seinem Fahrrad und verhielt sich in Scham verletzender Weise. Daraufhin flüchtete die Frau sofort in eine andere Richtung. Der Täter fuhr erneut an ihr vorbei und entfernte sich mit dem Fahrrad in unbekannte Richtung.
Eine Fahndung in dem Nahbereich verlief ohne Erfolg.
Der Mann soll etwa 25 Jahre alt und ungefähr 170 cm groß sein. Er soll kurze braune Haare haben und mit einer dunkelbraunen Wildlederjacke bekleidet gewesen sein.
Die Polizei hat die Ermittlungen wegen Exhibitionismus aufgenommen. Zeugen, die zur Tatzeit etwas Auffälliges beobachtet haben oder / und weitere Geschädigte werden gebeten, sich bei der Polizei in Ibbenbüren unter der Telefonnummer 05451/591-4315 zu melden.
Sollten Sie solche exhibitionistischen Handlungen feststellen oder selber betroffen sein, empfiehlt die Polizei folgendes:
Ruhe bewahren: Panik oder lautes Schreien (ohne Not) können den Täter zusätzlich anspornen. Zeigen Sie kein Erschrecken.
Ignorieren und weitergehen: Blicken Sie weg, gehen Sie zügig weiter und tun Sie so, als hätten Sie nichts gesehen.
Gezielte Hilfe suchen: Wenn Sie sich bedroht fühlen oder in der Öffentlichkeit sind, sprechen Sie gezielt Passanten an ("Sie mit der roten Jacke, rufen Sie bitte die Polizei!").
Distanz wahren: Weicht der Täter Ihnen nicht aus, bauen Sie einedeutliche räumliche Distanz auf.
Nach der Flucht: Polizei alarmieren
Exhibitionismus ist gemäß § 183 StGB eine Straftat. Sobald Sie sich in Sicherheit befinden, sollten Sie umgehend die Polizei rufen.
Notruf wählen: Nutzen Sie den Notruf 110
Täterbeschreibung: Prägen Sie sich Details ein (Größe, Alter, Kleidung, besondere Merkmale, Fluchtrichtung).
Anzeige erstatten: Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, um denTäter zu identifizieren und weitere Taten zu verhindern.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizei Steinfurt vom 15.05.2026 gegen 12:27 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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