Polizei-News Bielefeld, 08.05.26: Bielefeld: Zoll überprüft Kurierdienstleister, Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte
Erstellt von Team Datenjournalismus
08.05.2026 13.17
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) ist am Mittwoch, den 6. Mai 2026, im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Kurier-, Express- und Paketbranche vorgegangen. Ziel dieser Maßnahme war es, insbesondere zu überprüfen, ob der gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz eingehalten wird (seit dem 1. Januar 2026 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro je Zeitstunde), ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden und ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben.
An der bundesweiten Schwerpunktprüfung beteiligte sich das Hauptzollamt Bielefeld mit Einsatzkräften der FKS-Standorte in Bielefeld, Hamm, Herford und Paderborn. Insgesamt waren 81 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Das Hauptzollamt wurde dabei von Einsatzkräften der Kreispolizeibehörde Soest, der Ausländerbehörde des Kreises Soest sowie der Bezirksregierung Arnsberg unterstützt.
Insgesamt wurden 176 Beschäftigte, die in verschiedenen Depots- und Verteilzentren in der Region beim Umschlagen von Paketsendungen tätig oder mit Zustellfahrzeugen unterwegs waren, zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt oder anhand von Geschäftsunterlagen überprüft. Die Prüfungen des Hauptzollamtes ergaben dabei in 15 Fällen Unregelmäßigkeiten, die weiter aufgeklärt werden müssen. Unter anderem geht es in sieben Fällen um vermeintliche Verstöße gegen die Mindestlohnzahlung, in fünf Fällen um die Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und in drei Fällen um illegale Ausländerbeschäftigung. Zudem wurden in sechs Fällen Verstöße gegen die Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten festgestellt. Beschäftigte in der Kurier-, Express- und Paketbranche müssen sich bei einer Überprüfung durch den Zoll zwingend ausweisen können.
Der Bielefelder Zoll leitete noch vor Ort zehn Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie ein Strafverfahren ein.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich nun umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
Zusatzinformation:
Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- sowie Sonderprüfungen und örtliche Prüftage auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur flächendeckenden Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Bielefeld vom 08.05.2026 gegen 12:40 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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