Polizei-News Poel, 22.04.26: Erneuerung der Änderung der Allgemeinverfügung für den wasserseitigen Bereich um den Buckelwal vor Poel
Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Peter Kneffel
Erstellt von Team Datenjournalismus
22.04.2026 15.06
Mit Wirkung vom 20. April 2026 trat die aktualisierte Allgemeinverfügung in Kraft. Diese ist unter folgendem Link einsehbar: https://www.polizei.mvnet.de/
Zur Erläuterung der Ausnahmeregelung gilt:
Sportbootführer mit Liegeplatz in Kirchdorf dürfen den Kirchsee zum Zwecke des Auslaufens verlassen. Eine Wiedereinfahrt/ Einfahrt in den Kirchsee ist hingegen bis auf Weiteres untersagt.
Die übrigen Bestimmungen der Allgemeinverfügung bleiben unverändert bestehen. Ziel der Maßnahmen ist es, Störungen des Tieres zu minimieren und gleichzeitig Gefahrenlagen auf dem Wasser vorzubeugen.
Die Wasserschutzpolizei wird die Einhaltung der geltenden Regelungen konsequent überwachen und bei Verstößen entsprechende Maßnahmen einleiten.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Rostock vom 22.04.2026 gegen 14:31 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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