Polizei-News Velbert, 20.04.26: 61-Jährige durch Love-Scamming betrogen -
Die Polizei berichtet über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Armin Weigel
Erstellt von Team Datenjournalismus
20.04.2026 12.22
In Velbert wurde eine 61-Jährige über mehrere Monate durch einen Love-Scammer betrogen. Die Internetbekanntschaft spielte der Velberterin eine Beziehung vor und betrog sie um eine geringe fünfstellige Summe. Die Polizei ermittelt und warnt eindringlich vor der Betrugsmasche.
Das war nach bisherigen Erkenntnissen geschehen:
Am Samstag, 18. April 2026, erschien eine 61-Jährige auf der Polizeiwache Velbert und schilderte, dass sie über eine Social-Media-Plattform einen Mann kennengelernt habe, der vorgab, aus Frankreich zu stammen. Seit mehreren Monaten habe man über einen Messenger-Dienst in regem Kontakt gestanden und es habe sich eine intensive Beziehung mit gemeinsamen Zukunftsplänen ergeben.
Der Mann gab vor, sehr vermögend zu sein, berichtete ihr schließlich jedoch von akuten Geldproblemen. Die Velberterin überwies in mehreren Transaktionen insgesamt eine geringe fünfstellige Summe. Als weitere Geldforderungen kamen, wurde die 61-Jährige misstrauisch und begab sich zur Polizeiwache, wo der Betrug aufgedeckt wurde.
Die Polizistinnen und Polizisten leiteten ein Verfahren ein und die Kriminalpolizei übernahm die weiteren Ermittlungen. Die Polizei möchte den aktuellen Vorfall nutzen, um eindringlich vor der Masche der sogenannten "Love-Scammer" zu warnen.
Die Polizei rät:
- Überprüfen Sie den Namen Ihrer Internetbekanntschaft mit dem Zusatz "Scammer" mittels einer Internet-Suchmaschine.
- Bilder Ihres Internet-Partners/-Partnerin können Sie mithilfe der "Bilder-Rückwärtssuche" hinsichtlich der Herkunft überprüfen.
- Nutzen Sie selbst eine alternative E-Mail-Adresse für Dating-Portale oder die Kommunikation mit der Internet-Bekanntschaft. So bleibt Ihr Hauptmail-Account im Falle einer notwendigen Löschung geschützt.
- Seien Sie sparsam mit dem Versenden und Preisgeben eigener Daten (Klarname, Adresse, Bild-/ u. Videodateien).
- Überweisen Sie keine Gelder an Personen, die Sie nur im Internet und nie persönlich kennen gelernt haben.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizei Mettmann vom 20.04.2026 gegen 11:42 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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