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Polizei-News Göttingen, 14.04.26: Mann mit Softair-Pistole löst Polizei-Einsatz in Innenstadt aus, Verdächtiger an Reitstallstraße ergriffen

Aktuelle Polizeimeldung: Blaulichtreport Bild: Adobe Stock / Karl-Heinz H

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Die Meldung über einen mit einem "schusswaffenähnlichen Gegenstand" hantierenden Mann hat am Dienstagmittag (14.04.26) in der Göttinger Innenstadt einen Polizeieinsatz ausgelöst. Die alarmierte Polizei war innerhalb weniger Minuten mit mehreren Einsatzfahrzeugen vor Ort. Ein Zeuge hatte zuvor einen Passanten dabei beobachtet, wie er an der Reitstallstraße mit einem verdächtigen Gegenstand, der einer Schusswaffe ähnelte, in der Öffentlichkeit hantierte, und diesen dann in seine Jackentasche steckte.

Polizisten ergriffen den 55 Jahre alten Verdächtigen und nahmen ihn mit zur Dienststelle. Wie sich herausstellte, handelte es sich bei dem von dem Hinweisgeber beschriebenen "schusswaffenähnlichen Gegenstand" um eine Softair-Pistole. Die täuschend echt aussehende Anscheinswaffe wurde von der Polizei beschlagnahmt und Ermittlungen gegen den Göttinger wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Der 55-Jährige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen.

Anlässlich des aktuellen Vorfalls weist die Polizei darauf hin, dass Einsätze im Zusammenhang mit schusswaffenähnlichen Gegenständen regelmäßig mit einem erhöhten Kräfteansatz verbunden sind, da mit Eingang der ersten Informationen unklar ist, ob eine reale Gefahr vorliegt oder eine solche sicher ausgeschlossen werden kann. Bis zur zweifelsfreien Klärung der tatsächlichen Gefahrenlage ist deshalb ein sofortiges, konsequentes und lageangepasstes Vorgehen aller eingesetzten Beamtinnen und Beamten erforderlich und geboten. Dies bedeutet, dass der Umgang mit sogenannten Anscheinswaffen im konkreten Einzelfall auch Gefahren für den Träger mit sich bringen kann. Täuschend echt aussehende Nachbildungen sind oftmals nicht sofort als solche zu erkennen, weshalb die Polizei zunächst davon ausgehen muss, dass es sich um eine echte und somit gefährliche Waffe handelt. Unbedachte Handlungen des jeweiligen Trägers können im schlimmsten Fall einen polizeilichen Schusswaffengebrauch auslösen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeiinspektion Göttingen vom 14.04.2026 gegen 16:19 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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