Polizei-News Monheim am Rhein, 07.04.26: Couragierte Zeugen stellen Tatverdächtigen -
Die Polizei berichtet über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / David Young
Erstellt von Team Datenjournalismus
07.04.2026 14.27
Ein 44-jähriger Mann ohne festen Wohnsitz soll am Samstag, 4. April 2026, eine Frau auf der Damentoilette eines Schwimmbades in Monheim am Rhein fotografiert haben. Der flüchtige Tatverdächtige konnte von zwei couragierten Mitarbeitern des Schwimmbades gestellt werden. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts des sogenannten "Upskirting".
Das war nach ersten Erkenntnissen geschehen:
Gegen 14:30 Uhr nutzte eine 50-jährige Besucherin des Schwimmbades an der Kurt-Schumacher-Straße die Toilette des Saunabereichs. Plötzlich bemerkte sie eigenen Angaben zufolge, dass die Kameralinse eines Handys unter der Trennwand der Toilettenkabine hervorschaute. Die Frau rief um Hilfe. Weitere Zeugen sowie Mitarbeiter des Schwimmbades wurden auf den Vorfall aufmerksam und verfolgten den Mann, der lediglich mit einem Bademantel bekleidet, fluchtartig zunächst die Damentoilette und anschließend das Schwimmbad verließ.
Zwei Mitarbeiter des Schwimmbades konnten den Tatverdächtigen in einer Seitenstraße stellen und bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Bei dem Mann handelt es sich um einen kriminalpolizeilich bereits mehrfach in Erscheinung getretenen 44-Jährigen Deutschen ohne festen Wohnsitz.
Die Polizistinnen und Polizisten stellten im Spind des Mannes eine geringe Menge Amphetamin sicher. Das Handy konnte trotz einer intensiven Suche auch im Umfeld des Fluchtweges nicht aufgefunden werden. Der 44-Jährige erhielt Hausverbot in dem Schwimmbad und muss sich nun gleich in mehreren Ermittlungsverfahren verantworten.
Info:
Das sogenannte "Upskirting" oder "Downblousing", also das heimliche Fotografieren oder Filmen des Intimbereichs oder des Ausschnitts sowie die Weiterverbreitung der Aufnahmen, ist eine Straftat und wird als Sexualdelikt eingestuft. § 184k StGB "Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen" sieht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizei Mettmann vom 07.04.2026 gegen 13:48 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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