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Polizei-News Heilbronn, 07.04.26: Prüfungen in Barbershops, Friseursalons, Nagel- und Tattoo-Studios

Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Christian Charisius

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"Diese präventiven und gemeinsamen Maßnahmen zielten zollseitig darauf ab, ausbeuterische Bedingungen für die dort beschäftigten Personen auszuschließen, daneben sicherzustellen, dass gesetzliche Mindestlohnvorschriften von den Arbeitgebern eingehalten und bestehende ausländerrechtliche Regelungen nicht umgangen werden sowie potenzielle Steuerhinterziehung zu bekämpfen," so Marcel Schröder, Pressesprecher des Hauptzollamts Heilbronn.

25 Zöllnerinnen und Zöllner der beiden FKS Standorte, Heilbronn und Tauberbischofsheim, stellten an den drei Prüftagen im vergangenen März insgesamt 17 Sachverhalte fest, für die im Nachgang weitere Prüfungen der FKS erforderlich sind.

"Anlässlich der Maßnahmen haben wir 44 Personen nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt und zwei Geschäftsunterlagenprüfungen in verschiedenen Betrieben gestartet," so eine der am Einsatz beteiligten Beamtinnen.An diese Geschäftsunterlagenprüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, in denen die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

Vorläufiges Ergebnis der Prüfmaßnahme sind sechs eingeleitete Strafverfahren wegen des Verdachts auf Mindestlohnverstöße und illegalen Aufenthalts eines türkischen und mehrerer vietnamesischer Staatsangehöriger sowie elf eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren beispielsweise wegen Arbeitsgenehmigungsverstößen und Zuwiderhandlungen gegen Stundenaufzeichnungspflichten.

Zusatzinformationen:

Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland oder im Ausland sind verpflichtet, ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den allgemeinen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz zu zahlen, sofern nicht Regelungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorrangig Anwendung finden.Das Mindestentgelt beträgt ab dem 1. Januar 2026 mindestens 13,90 Euro brutto je Zeitstunde.Ab dem 1. Januar 2027 wird das Mindestentgelt auf mindestens 14,60 Euro brutto je Zeitstunde erhöht.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Heilbronn vom 07.04.2026 gegen 13:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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