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Polizei-News Osnabrück, 20.03.26: Freiheitsstrafe zur Bewährung für Frau aus dem Landkreis Emsland; Zoll deckt Leistungsbetrug auf

Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Matthias Balk

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Fünf Monate Haft, so lautete das Urteil des Amtsgerichts Münster für eine Leistungsbezieherin aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück. Die Freiheitsstrafe wurde zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt.

Die inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Von Juli bis Oktober 2024 nahm die Beschuldigte jeweils eine Beschäftigung auf, die sie dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte sie rund 2.500 Euro an Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu Unrecht kassieren.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Jobcenter Osnabrück) der Angeklagten auf die Schliche. EDV - unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da die Frau zeitgleich Sozialleistungen und ein Gehalt von ihrem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führte.

Die Angeklagte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als sie die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte sie trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Osnabrück vom 20.03.2026 gegen 14:50 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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