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Polizei-News Bad Krozingen, 17.03.26: Wegen seiner EC-Karte muss ein Mann eine mehrwöchige Haftstrafe antreten

Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Klaus-Dietmar Gabbert

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Da die EC-Karte eines mit Haftbefehl Gesuchten in Deutschland nicht funktionierte, konnte er seine Geldstrafe nicht begleichen und musste seine Haftstrafe antreten.

Eine Streife des Zolls kontrollierte den 44-Jährigen am Montagabend (16.03.2026) nach der Einreise im Fernzug auf Höhe Bad Krozingen. Die Kontrolle des deutschen Staatsangehörigen ergab, dass gegen ihn ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln hatte ein Gericht den Mann zu einer Geldstrafe von insgesamt 1575 Euro verurteilt. Die Bundespolizei übernahm den Mann zuständigkeitshalber. Trotz mehrerer Versuche Geld abzuheben, konnte er die geforderte Geldsumme nicht aufbringen. Aus diesem Grund erfolgte die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Weil vom 17.03.2026 gegen 13:46 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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