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Polizei-News Stralsund, 13.03.26: Zoll überprüft Baugewerbe in bundesweiter Prüfung, Flüchtige im Landkreis Vorpommern-Greifswald

Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Christian Charisius

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Am 10.03.2026 kam es bei der Kontrolle eines Bauvorhabens im Landkreis Vor-pommern-Greifswald im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung in der Baubranche der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu Fluchtversuchen durch unerlaubt aufhältige Personen.

"Eine flüchtige Person konnte von den Kolleginnen und Kollegen gestellt werden, die andere Person blieb flüchtig. Es wurden jedoch im Nachgang Dokumente auf-gefunden, die eine Zuordnung ermöglichen", erläutert Sabine Mattil, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Stralsund.

112 Zöllnerinnen und Zöllner waren auf diversen Baustellen in ganz Mecklenburg-Vorpommern im Einsatz, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. Unterstützt wurden sie dabei vom Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie der Ausländerbehörde.Die durchgeführten Prüfungen, bei denen insgesamt 385 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt wurden, sind der Auftakt für weitere Ermittlungen der FKS in 103 Fällen.

"Im Zuge der durchgeführten Schwerpunktprüfung Bau wurden allein in den Land-kreisen Vorpommern Rügen und Vorpommern Greifswald diverse Verstöße festgestellt. Mit insgesamt zehn Feststellungen im Bereich des unerlaubten Aufenthaltes in Deutschland (9 x osteuropäischer Raum, 1x Mittelamerika) liegt der Schwerpunkt der vorläufigen Ermittlungen im Bereich des Ausländerrechts. Weiterhin gab es Feststellungen im Bereich der Gewährung des allgemeinen Mindestlohns und den generellen Verdacht auf Nichtanmeldung zur Sozialversicherung" so Mattil weiter.

Zusatzinformation

Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur flächen-deckenden Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde beträgt.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Stralsund vom 13.03.2026 gegen 10:27 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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