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Polizei-News Rosenheim, 13.03.26: Baugewerbe im Fokus: Zoll kontrolliert 16 Betriebe in Rosenheim wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung

Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Christian Charisius

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Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) ging am 10.03.2026 im gesamten Bundesgebiet verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse in der Baubranche vor.

Beim Hauptzollamt Rosenheim waren zahlreiche Kräfte der FKS-Standorte Rosenheim, Traunstein und Weilheim im Einsatz, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden.

Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten insgesamt über 200 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten bei 16 Arbeitgebern Prüfungen durch.Schlussendlich ergaben sich aus den Befragungen und Prüfungen in 42 Fällen Anhaltspunkte für mögliche Verstöße im Hinblick auf die Einhaltung der Zahlung des Mindestlohnes sowie Scheinselbständigkeit als auch fehlender Anmeldungen zur Sozialversicherung.

"Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung legt der ZOLL einen besonderen Fokus auf das Baugewerbe. So sind bundesweit rund 60 Prozent der im Jahr 2025 durch die FKS festgestellten Schadenssumme auf die Baubranche zurückzuführen", erklärt Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim.Die FKS hat im Jahr 2025 im Bauhaupt- und Baunebengewerbe inklusive der Branchen des Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer-, Maler- und Lackiererhandwerks sowie des Steinmetz- und Steinbildhauergewerbes bundesweit über 10.000 Strafverfahren und knapp 7.900 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. (alle Jahresergebnisse der FKS: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_node.html#vt-sprg-4)

Die Prüfungen vor Ort sind oft nur der Auftakt für tiefgreifende Prüfungen oder sogar strafrechtliche Ermittlungen der FKS. Dass diese zu empfindlichen Strafen führen können, zeigt ein Strafverfahren vor dem Landgericht München I von Dezember 2025, das den Hauptangeklagten zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilte, weil er mit seinem Bauunternehmen im großen Stile Arbeitsentgelt vorenthalten hatte. Die Ermittler deckten dabei einen Gesamtschaden von rund neun Millionen Euro auf.

Zusatzinformation

Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur flächendeckenden Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde beträgt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Rosenheim vom 13.03.2026 gegen 08:55 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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