Polizei-News Bremen, 13.03.26: Zoll prüft Schwarzarbeit im Baugewerbe, Nachprüfungen beim Hauptzollamt Bremen erforderlich
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Sina Schuldt
Erstellt von Team Datenjournalismus
13.03.2026 09.34
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch. Baustellen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. beschäftigt waren.
In Stade wurde gegen einen Bauarbeiter noch vor Ort ein Strafverfahren eingeleitet, der im Verdacht steht, sich illegal in Deutschland aufzuhalten und gleichzeitig entgegen den geltenden Vorschriften eine Arbeitstätigkeit aufgenommen hat. Ferner ergaben sich nach den bisherigen Auswertungen in je einem weiteren Fall konkrete Hinweise auf das Vorenthalten von Mindestlöhnen, auf nicht oder nicht vollständig entrichtete Sozialleistungen und auf den unberechtigten Bezug von Leistungen durch die Agentur für Arbeit oderdem Jobcenter. In vier Fällen mussten Arbeitnehmende verwarnt werden,die ihrer Ausweispflicht nicht nachkommen konnten.
In Delmenhorst ergaben sich 16 konkrete Hinweise auf mögliche Verstöße, die sich in vier Fällen auf eine illegale Ausländerbeschäftigung und in je drei Fällen auf das Vorenthalten vonMindestlöhnen und Sozialleistungen, die nicht oder nicht vollständig entrichtet wurden, beziehen. In Delmenhorst wurden In sechs weiteren Fällen Arbeitnehmende verwarnt, da sie pflichtwidrig keinen Ausweis mit sich führten.
"Die Schwarzarbeitsprüfungen des Zolls finden immer ganzheitlich statt. Neben der Prüfung, ob die Mindestlöhne eingehalten werden, wird immer auch kontrolliert, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden und ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben", erläutert Volker von Maurich, Pressesprecher des Hauptzollamts Bremen und fährt fort: "Schwarzarbeit schädigt unsere Sozialsysteme und findet immer zu Lasten der Allgemeinheit statt. Der Zoll geht daher konsequent gegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung vor."
An die Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohnverstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art,Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen oder ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung.
Zusatzinformation:Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- undSonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
Der Prüfbezirk der FKS des Hauptzollamts Bremen umfasst neben dem Land Bremen die Landkreise Cuxhaven, Stade, Osterholz und einen Teil des Landkreises Rotenburg/ Wümme sowie die Stadt Delmenhorst.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Bremen vom 13.03.2026 gegen 09:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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