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Polizei-News Erfurt, 12.03.26: Zoll prüft Baugewerbe in Thüringen und Südwestsachsen / Über 400 Arbeitnehmer auf knapp 40 Baustellen kontrolliert

Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Sina Schuldt

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Bei der bundesweiten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Baugewerbe hat der Zoll am Dienstag (10.03.2026) insgesamt 38 Baustellen kontrolliert (27 in Thüringen und 11 in Südwestsachsen).

112 Zöllnerinnen und Zöllner (69 in Thüringen und 43 in Südwestsachsen) waren in Thüringen und Südwestsachsen im Einsatz und befragten insgesamt 412 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen (299 in Thüringen und 113 in Südwestsachsen).

Neben der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns kontrollierte der Zoll außerdem, ob die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Beschäftigte Sozialleistungen zu Unrecht beziehen oder bezogen haben und ob Ausländerinnen und Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen.

Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet.

Der Zoll stellte in 28 Fällen Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten fest, die weiter geprüft werden müssen:

  • Mindestlohn: 11 (6 Thüringen, 5 Südwestsachsen)
  • Beitragsvorenthaltung zur Sozialversicherung: 11 (Südwestsachsen)
  • Illegale Beschäftigung von Ausländern: 2 (1 Thüringen, 1 Südwestsachsen)
  • Sonstige (zum Beispiel fehlende Ausweisdokumente): 4 (Thüringen)

Bereits vor Ort leitete der Zoll zehn Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen ausländerrechtliche Bestimmungen ein.

An diese Schwerpunktprüfung schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an. Der Zoll wird die auf den Baustellen erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung und weiteren Behörden.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls hat im vergangenen Jahr insgesamt 1585 Arbeitgeber und 17.011 Personen in Thüringen und Südwestsachsen überprüft.

Die Jahresergebnisse 2025 und 2024, aufgeschlüsselt nach Branchen, Bundesländern, Hauptzollämtern und Tatbeständen, sind auf www.zoll.de veröffentlicht:

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_node.html

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Erfurt vom 12.03.2026 gegen 12:28 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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