Lokales

Polizei-News Köln, 11.03.26: Kölner Zoll bei bundesweiter Schwerpunktprüfung in Baubranche, 152 Beschäftigte von 52 Arbeitgebern kontrolliert

Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte

  • Artikel teilen:

Beschäftigte von 52 Arbeitgebern kontrollierten gestern 110 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Köln. Die Kontrollen fanden gezielt im Baugewerbe statt und waren Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung.

Überprüft wurden:

  • in Wesseling: 51 Beschäftigte von 18 Arbeitgebern

  • in Bergisch Gladbach: 49 Beschäftigte von 21 Arbeitgebern

  • in Sankt Augustin: 52 Beschäftigte von 13 Arbeitgebern

Zwei Männer (41, 43) aus Tadschikistan, wurden auf der Baustelle einer Grundschule in Bergisch Gladbach bei Verputzerarbeiten angetroffen und konnten nur eine polnische Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis vorlegen. Gegen beide Männer wurden noch vor Ort Ermittlungsverfahren eingeleitet. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen bezüglich der Männer, entscheidet jetzt die zuständige Ausländerbehörde.

"Bei Baumaßnahmen auf dem Gelände einer Behörde in Sankt Augustin, trafen meine Kolleginnen und Kollegen auf eine Gruppe von 23 Arbeitern einer Baufirma aus Bottrop. Bei 18 der Männer aus Rumänien, Serbien und dem Kosovo, ergaben sich bereits vor Ort Anhaltspunkte auf fehlende Meldungen zur Sozialversicherung", so Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.

Die weitere bisherige Bilanz der Maßnahme:

  • Bei einer Firmen gibt es erste Hinweise, dass den Beschäftigten nicht der Mindest-lohn gezahlt wird.

  • In vier Fällen werden Ermittlungen wegen fehlender Meldung zur Sozialversicherung aufgenommen.

  • Für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug), ergaben sich bei zwei Personen konkrete Anhaltspunkte.

  • In drei Fällen wurden die erforderlichen Ausweispapier nicht mitgeführt.

"Die Befragung der Beschäftigten vor Ort ist nur der Einstieg in unsere Arbeit. Erst nach Auswertung und Überprüfung der Arbeitnehmerangaben lässt sich sagen, ob alle angetroffenen Personen auch ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet sind. Die Überwachung der Einhaltung des Mindestlohns, macht nicht selten tiefergehende Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung, bei den Arbeitgebern notwendig", erläutert Ahland.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Köln vom 11.03.2026 gegen 08:49 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

Weitere aktuelle Meldungen aus der Region Köln:

/news.de

Themen

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.